Vorsicht beim Online-Shopping Netzagentur warnt vor verbotener und gefährlicher Billig-Elektronik

Bonn · Immer mehr Geräte und Produkte werden per Post direkt aus Fernost verschickt. Damit kommen auch unsichere oder sogar verbotene Geräte ins Land, warnt die Bundesnetzagentur. Insbesondere bei Waren mit sehr niedrigen Preisen, die online angeboten und direkt aus Drittstaaten verschickt werden, sollten Verbraucher besonders kritisch sein, rät die Bundesnetzagentur.

Nach dem Auspacken sollte man bei elektronischen Geräten zwei Dingen besondere Aufmerksamkeit schenken: einer deutschsprachigen Bedienungsanleitung und der CE-Kennzeichnung. Fehlt eines dieser Merkmale, ist das jeweilige Produkt der Bundesnetzagentur zufolge nicht für den europäischen Markt vorgesehen und könne ein Risiko für den Verbraucher darstellen. Solch ein Gerät nehme man am besten gar nicht erst in Betrieb.

Die Bundesnetzagentur hat 2019 allein im Online-Handel den Verkauf von 3,5 Millionen unsicheren Produkten verboten, die Funkstörungen oder elektromagnetische Unverträglichkeiten verursachen und in der EU nicht vertrieben werden dürfen. Darunter waren viele Bluetooth-Lautsprecher und Mobilfunk- oder GPS-Störsender, deren Vertrieb und Betrieb in Europa nicht zulässig ist.

Zudem sei in Kooperation mit dem Zoll die Einfuhr von rund 400 000 nicht konformen Produkten nach Deutschland untersagt worden. Im Handel seien zudem 4,5 Millionen unsichere Produkte gesperrt worden, etwa sogenannte Wanzenfinder ohne CE-Kennzeichen oder ohne deutsche Bedienungsanleitung. Bei weiteren 600 000 Produkten habe es Vertriebsverbote gegeben oder es mussten Mängel nicht konformer Produkte behoben werden.

(dpa)
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