Einmalzahlung beim Router muss keine Besitzrecht bedeuten

Berlin · Wer zu seinem neuen Internetvertrag einen Router vom Anbieter nimmt oder nehmen muss, sollte sich gut informieren, zu welchen Bedingungen er dies tut. Selbst wenn der Kunde keine ausgewiesene monatliche Miete für das Gerät zahlt, sondern nur eine Einmalzahlung leistet, kann es sein, dass er den Router nach dem Vertragsende zurückgeben muss, berichtet das Telekommunikationsportal "Teltarif.de".

Im Zweifel sollte man also nachhaken, ob es sich bei einer Einmalzahlung tatsächlich um eine einmalige Überlassungsgebühr handelt und man das Gerät nach Vertragsende behalten darf.

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