Beschluss des OLG Frankfurt Werbung auf Instagram muss erkennbar sein
Frankfurt/Main · () Eine Influencerin, die auf der Fotoplattform Instagram bekannt geworden ist, muss nach einem Beschluss des Oberlandesgerichts (OLG) Frankfurt Werbung auf Instagram kenntlich machen.
Das Gericht untersagte ihr, auf ihrem Instagram-Account Bilder von sich mit Waren oder Dienstleistungen zu präsentieren, die ohne Werbehinweis mit den Seiten der Hersteller oder Anbieter verlinkt sind. Damit gab das OLG der Beschwerde einer Verlagsleiterin gegen ein Urteil des Landgerichts Frankfurt statt (AZ: 6 W 68/19; Landgericht AZ: 2-6 O 235/19).
Das OLG stellte fest, dass sie den kommerziellen Zweck ihrer geschäftlichen Handlungen nicht kenntlich gemacht habe. Sie erhalte eine Gegenleistung für ihre Werbung. Die Influencerin, der über eine halbe Millionen Menschen folgten, präsentiere sich in ihren Beiträge als Privatperson, obwohl sie damit für Produkte anderer Unternehmen warb.
In den vergangenen Monaten waren bereits mehrere Influencer in ähnliche Rechtsstreitigkeiten verwickelt.