BGH-Urteil Urteil stärkt Rechte von Amazon-Verkäufern
Karlsruhe · () Über die „A-bis-Z-Garantie“ der Handelsplattform Amazon bekommen Online-Käufer in bestimmten Fällen ihr Geld zurück. Das schützt sie aber nicht vor neuen Forderungen des Verkäufers.
Zu diesem Urteil kommt der Bundesgerichtshof (BGH) (Az.: VIII ZR 18/19).
Die Garantie wird Kunden angeboten, die sogenannte Marketplace-Artikel kaufen, Waren, die nicht von Amazon selbst, sondern von einem anderen Händler über die Seite verkauft werden.
Im verhandelten Fall ging es um einen Kaminofen für 1300 Euro. Der Käufer hatte den Ofen installiert und das Geld an Amazon überwiesen, dort wurde es dem Konto des Verkäufers gutgeschrieben. Wegen angeblicher Mängel beantragte der Käufer dann die Garantie. Amazon buchte das Geld wieder ab und überwies es zurück an den Kunden. Daher klagte der Verkäufer.
Das BGH gibt dem Verkäufer recht. Die „A-bis-Z-Garantie“ beruhe lediglich auf einer Abstimmung zwischen Amazon und Käufer. Sie hindere den Verkäufer nicht daran, seine Forderung geltend zu machen. Die obersten Zivilrichter begründen das unter anderem damit, dass der Prüfungsmaßstab für die Garantie unklar bleibe. Weder müsse der Käufer bestimmte Voraussetzungen nachweisen, noch könne der Verkäufer sich gegen die Entscheidung wehren. Eine Lösung des Streits könne so nicht erreicht werden. Die Garantie habe für den Käufer trotzdem Vorteile. Er bekomme fürs Erste sein Geld zurück, ohne klagen zu müssen.