Angebote verbessern sich stetig Ein neuer Handy-Tarif kann Geld sparen

Hannover · Wer beim Wechsel seines Mobilfunkanbieters ein paar Ratschläge befolgt, schont Porte­mon­naie und Nerven.

 Aktuelle Handytarife sind oft günstiger oder verfügen über ein größeres Datenvolumen.

Aktuelle Handytarife sind oft günstiger oder verfügen über ein größeres Datenvolumen.

Foto: dpa-tmn/Christin Klose

Mobilfunkunternehmen machen ihre Handytarife regelmäßig günstiger, um konkurrenzfähig zu bleiben. Das betrifft sowohl den Grundpreis als auch Leistungen wie Datenvolumen und zusätzliche Optionen. Deshalb sind viele Tarife nach Ende der üblichen Vertragslaufzeit von zwei Jahren bereits veraltet – und Kunden können durch einen Wechsel oft Geld sparen oder bessere Leistung erhalten. Auch Mängel wie ein schlechter Kundenservice, eine fehlende Freischaltung für die aktuelle Mobilfunkgeneration LTE oder ein zu starres Tarifmodell ließen sich durch einen Wechsel abstellen, erklärt Alexander Kuch vom Telekommunikationsportal „Teltarif.de“.

 „Oft reicht schon ein Tarifwechsel beim alten Anbieter aus“, meint Kathrin Körber von der Verbraucherzentrale Niedersachsen. Um ein gutes Angebot zu erhalten, müssten Kunden jedoch in vielen Fällen zunächst kündigen. Wichtig sei dabei, die entsprechende Frist zu beachten, rechtzeitig schriftlich zu kündigen sowie die Bestätigung gut zu dokumentieren und aufzubewahren, so die Expertin.

Alexander Kuch rät zudem, insbesondere die Laufzeit im Auge zu behalten. „Viele Verträge enthalten eine Klausel zur automatischen Vertragsverlängerung. Wenn der Kunde nicht bis drei Monate vor dem eigentlichen Ende der Laufzeit kündigt, verlängert sich diese um bis zu zwölf Monate“, erklärt der Experte.

Hilfreich sei in diesem Zusammenhang immer ein Blick auf die letzte Rechnung, erklärt Kuch. Dort seien sowohl die Kündigungsfrist als auch der letztmögliche Tag für diesen Vorgang aufgeführt. Wenn die Zeit zu knapp für Bestätigung vom Anbieter werde, sei ein Einschreiben mit Rückschein sinnvoll.

Wer wechselt, wird in aller Regel seine Nummer zum neuen Anbieter mitnehmen wollen. „Es ist zu empfehlen, dem neuen Anbieter direkt bei Vertragsschluss den Wunsch der Rufnummernübertragung mitzuteilen“, sagt Nick Kriegeskotte vom IT-Branchenverband Bitkom. Um die eigene Rufnummer nicht zu verlieren, müsse der sogenannte Portierungsauftrag spätestens am letzten Tag der Vertragslaufzeit beim bisherigen Anbieter eingegangen sein, erklärt Kriegeskotte. Allerdings ermöglichten viele Mobilfunkunternehmen die Umtragung bis zu 90 Tage nach Vertragsende.

Die Mitnahme der Handynummer könne bis zu sieben Arbeitstage dauern. Für einen reibungslosen Ablauf sei wichtig, dass die Kundendaten bei bisherigem und neuem Anbieter übereinstimmen, erklärt der Bitkom-Experte. Kosten für den Vorgang stelle in aller Regel nur der alte Anbieter in Rechnung.

Wer einen neuen Tarif sucht, müsse zunächst überlegen, wie sein Bedarf aussieht, sagt Verbraucherschützerin Körber. Dabei gehe es um die Frage, wie viel der Anwender in welche Netze telefoniere und wie seine mobile Internetnutzung im Alltag aussehe. Zudem sei relevant, welche Vertragslaufzeit in Frage komme und wie viel der neue Tarif im monatlich kosten dürfe. Auch die Netzabdeckung der verschiedenen Mobilfunkunternehmen etwa am Wohn- und Arbeitsort spiele eine Rolle.

Um passende Tarife zu finden, rät Körber dazu, Angebote etwa mit Hilfe von Auswertungen der Stiftung Warentest oder online bei speziellen Tarifportalen zu vergleichen. Die Verbraucherschützerin empfiehlt Kunden zudem, genau zu prüfen, ob die Grundgebühr über die gesamte Laufzeit gleich bleibt. Es gebe viele Lockangebote, bei denen die vermeintlich günstige Grundgebühr nur einige wenige Monate lang gelte und danach deutlich ansteige.

In jedem Fall lohne der Vertragsabschluss übers Internet, so Körber. „Hier können Angebote und Tarife in Ruhe verglichen werden und es besteht ein 14-tägiges Widerrufsrecht.“ Den persönlichen Kontakt in der Filiale eines Anbieters bevorzugten zwar viele Kunden, aber die Nachteile seien gravierend, denn dort bestehe kein Widerrufsrecht, warnt Körber. Zahlreiche Beschwerden zeigten, dass Kunden dort oft teure Tarife erhielten oder ihnen ungewollte Verträge untergeschoben würden. Kündigungen hingegen setzten die Beschäftigten der Läden den Beschwerden nach oft nicht um.

(dpa)
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