Ein Häuschen und ein Datenberg

Saarbrücken · Ein Mensch stirbt – doch im Internet lebt er erst einmal weiter: Seine Profile in sozialen Netzwerken und bei Unternehmen werden nicht automatisch gelöscht. Doch wie verfährt man mit diesem digitalen Nachlass?

Das Auto für den Enkel, der Schmuck für die Tochter: Die meisten Menschen regeln vor ihrem Tod genau, wer ihre Besitztümer bekommen soll. Doch auch auf PCs und im Netz schlummern neben ideellen Erinnerungen an den Verstorbenen oftmals auch monetäre Werte - als Guthaben beim Bezahldienst Paypal, in Online-Aktiendepots oder umgekehrt als Verpflichtungen in online abgeschlossenen Verträgen und Mitgliedschaften. Doch wie können Erben herausfinden, wo der Verstorbene angemeldet war, ohne Passwörter oder Pseudonyme zu kennen?

Auf diese Nachlassverwaltung haben sich Unternehmen spezialisiert. Dabei gibt es zwei Varianten: Die Firma Columba arbeitet zum Beispiel mit Bestattern sowie den 150 größten Online-Anbietern Deutschlands zusammen. Bei diesen wird über ein automatisiertes System nach Name oder Mail-Adresse des Verstorbenen gesucht. "Damit decken wir rund 90 Prozent der am häufigsten genutzten Plattformen ab", verspricht Anne Mahncke von Columba. "Aus Datenschutzgründen verzichten wir darauf, uns direkt in die Konten einzuloggen - auch wenn Passwörter bekannt sind." Im Anschluss informiert das Unternehmen die Angehörigen über bestehende Konten, kündigt diese auf Wunsch und überweist eventuelle Guthaben.

Einen Schritt weiter geht Birgit Aurelia Janetzky. Ihr Unternehmen Semno durchsucht den PC des Verstorbenen und erstellt ein Gutachten zum Umfang des digitalen Erbes. Die Erben entscheiden dann, was mit den Online-Konten passiert und können sich auch persönliche Erinnerungen wie etwa Fotos oder Videos sichern lassen. "Wir gehen aktiv auf die Angehörigen zu, wenn wir sensible Daten finden und beraten sie entsprechend", betont Janetzky. Sie begegnet damit der Kritik von Verbraucherzentralen, die davon abraten, den kompletten PC herauszugeben und zu tief in die digitale Welt des Verstorbenen zu blicken. Denn dort könnten sich auch Informationen befinden, die für die Erben nicht angenehm sind.

Um dem vorzubeugen, empfiehlt der Verbraucherzentrale Bundesverband (VZBV) älteren Menschen, Vorbereitungen für das digitale Erbe zu treffen und festzulegen, wie Angehörige zum Beispiel in Sozialen Netzwerken verfahren sollen. Auch dafür gibt es Dienstleister : Firmen wie Netarius oder Data-Memo bieten ein digitales Testament an, wo der Kunde etwa das Löschen von Profilen verfügen kann. Sogar ein letztes Foto für das soziale Netzwerk oder eine Abschiedsnachricht per Mail lassen sich festlegen. Der VZBV warnt allerdings davor, allzu sensible Inhalte wie etwa Passwörter oder PINs in die Hände unbeteiligter Dritter zu geben.

Sind solche Online-Testamente überhaupt wirksam? "Die Rechtlage ist noch etwas schwammig", berichtet die Rechtsanwältin Stephanie Herzog, die sich auf Erbrecht spezialisiert hat. Sie rät, zumindest dann, wenn digitale Inhalte einer bestimmten Person zugedacht sind, die klassische Testamentsform zu wählen. Anders verhalte es sich mit Handlungsanweisungen zu Online-Profilen: "Einfache Aufgaben kann ein Dienstleister übernehmen - gegebenenfalls mit einer Vollmacht. Dafür muss nicht die Testamentsform eingehalten werden. Für die Verteilung der Erbschaft kann ein Testamentsvollstrecker bestimmt werden, der den Nachlass verwaltet. Diesem kann man die Passwörter zukommen lassen und somit verhindern, dass die eigentlichen Erben zum Beispiel in alle Postfächer Einblick haben."

Bei unklarer Erblage spricht sich auch die Rechtsanwältin für einen Dienstleister aus, der online nach Besitztümern und Verbindlichkeiten sucht. Falls er etwas übersieht und daher etwa ein Vertrag nicht gekündigt wird, könne man ihn aber nicht haftbar machen, betont sie. "Wir müssen uns daran gewöhnen, dass der digitale Nachlass wie der ‚normale' Nachlass zu behandeln ist."

Meistgelesen
Neueste Artikel
Zum Thema
Aus dem Ressort