Was beim Paypal-Käuferschutz wichtig ist

Luxemburg (dpa/tmn) · Für Kunden ist es ein großes Ärgernis: Man hat etwas bestellt und gleich bezahlt. Doch dann wartet man ewig auf die Bestellung, am Ende kommt sie vielleicht gar nicht an. Dann kann der Käuferschutz von Paypal hilfreich sein.

 Käufer können bis zu 180 Tage nach dem Kauf einen Konflikt bei Paypal melden. Foto: Lukas Schulze

Käufer können bis zu 180 Tage nach dem Kauf einen Konflikt bei Paypal melden. Foto: Lukas Schulze

Pizzalieferant, T-Shirt-Shop, Deutsche Bahn: Viele Unternehmen akzeptieren Paypal als Zahlungsmethode. Mit dem Service bezahlen Nutzer einfach über das Internet per Login und Passwort.

Doch was, wenn die bestellte Ware gar nicht oder nur beschädigt ankommt? Dann greift in vielen Fällen der Käuferschutz. Aber nicht immer: „Es gibt zum Beispiel Ausnahmen für Autos, Grundstücke oder Geschenkkarten“, sagt Christian Gollner von der Verbraucherzentrale Rheinland-Pfalz.

Nach den Richtlinien des Unternehmens können Käufer bis zu 180 Tage nach dem Kauf einen Konflikt bei Paypal melden. Das geht nach dem Login unter dem Menüpunkt Aktivitäten. Dort wählt man Bestellung und dann Käuferschutz aus.

Jetzt können Nutzer das Problem beschreiben, das über Paypal mit dem Verkäufer gelöst werden soll. „Man sollte die Fakten möglichst kurz und knapp darlegen“, sagt Gollner. „Und man sollte auch darlegen, ob man außerhalb von Paypal versucht hat, mit dem Verkäufer Kontakt aufzunehmen und den Konflikt zu lösen.“

Gibt es nach 20 Tagen keine Einigung, kann man den Konflikt eskalieren lassen. Dann entscheidet Paypal über den Fall und spricht einer der beiden Seiten das Geld zu. Das bedeutet aber auch: Der Käufer muss nicht immer Recht bekommen. Bei der Verbraucherzentrale gebe es dazu zwar nicht viele Daten. „Wir gehen aber davon aus, dass eindeutige Fälle durchaus zur Zufriedenheit der Verbraucher gelöst werden können“, sagt Gollner.

Unbedingt sollten Nutzer die Fristen beachten - auch bei Nachfragen. „Paypal wird den Antrag ablehnen, falls eine Beantwortung innerhalb der genannten Frist nicht erfolgt“, heißt es in den Richtlinien. Sollte die Bestellung doch ankommen, während der Käuferschutz aktiviert wurde, kann man den Konflikt auch als gelöst markieren.

Prinzipiell empfiehlt Gollner die Bestellung per Rechnung, falls das möglich ist. „Das heißt, dass ich nicht Vorkasse leiste, sondern erst dann bezahle, wenn ich die Ware auch wirklich erhalten habe.“ Einen Käuferschutz gebe es auch bei anderen Bezahldiensten, wie Sofort Überweisung, Paydirekt, Barzahlen oder Klarna.

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