Note 7: Rückgabe an Händler oder Mobilfunkbetreiber

Berlin (dpa/tmn) · Samsung zieht bei seinem Galaxy Note 7 die Notbremse: Das Modell wird abgesetzt. Wer ein Modell besitzt, kann es zurückgeben.

 Schluss mit lustig: Samsung verabschiedet sich vom Galaxy Note 7. Foto: Jeon Heon-Kyun

Schluss mit lustig: Samsung verabschiedet sich vom Galaxy Note 7. Foto: Jeon Heon-Kyun

Besitzer des zurückgerufenen Smartphones Galaxy Note 7 müssen sich in Deutschland an den Händler oder ihren Mobilfunkbetreiber wenden - je nachdem, bei wem sie das Gerät gekauft haben. Das teilte Hersteller Samsung am Freitag mit.

Der Kunde habe dann die Wahl: Entweder er tauscht sein Note 7 gegen ein Galaxy S7 oder S7 Edge und bekommt die Preisdifferenz ausbezahlt. Oder er gibt das Note 7 zurück und erhält eine Zahlung über den vollen Kaufpreis.

Samsung hat auf seiner Internetseite alle Informationen zum Rückgabeprozess zusammengefasst (www.samsung.com/de/note7exchange ). Alternativ können Note-7-Besitzer den Samsung-Kundendienst bei Fragen unter der Rufnummer 06196/93 40 262 erreichen. Die Probleme mit dem Smartphone-Modell waren zeitgleich zum geplanten Marktstart in Deutschland bekanntgeworden, der dann noch kurzfristig gestoppt worden war. Bei den wenigen Verbrauchern, die das Note 7 überhaupt bekommen hatten, handelt es sich Samsung zufolge vor allem um Vorbesteller.

Für Kunden in Österreich läuft der Prozess etwas anders ab: Sie sollen online unter www.samsung.com/at/note7exchange/ ein Registrierungsformular ausfüllen - Samsung kontaktiert sie dann. In der Schweiz ist das Vorgehen dagegen wie in Deutschland geregelt.

Am Dienstag hatte der Konzern alle Geräte des Typs Note 7 wegen Brandgefahr zurückgerufen und die Produktion eingestellt. Nutzer sollten sie ausschalten und nicht mehr verwenden.

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