Facebook geht schärfer gegen „Revenge Porn“ vor

Menlo Park (dpa) · Ein Sex-Foto von jemandem im Netz zu verbreiten, kann Betroffene extrem bloßstellen. Oft wird dieses Mittel von Ex-Partnern genutzt, die Rache üben wollen. Facebook will dem Treiben nun ein Ende bereiten.

 Wurde ohne Zustimmung ein intimes Bild bei Facebook oder Instagram gepostet, können Betroffene dies beim Online-Netzwerk melden und damit eine Verbreitung unterbinden. Foto: Julian Stratenschulte/dpa

Wurde ohne Zustimmung ein intimes Bild bei Facebook oder Instagram gepostet, können Betroffene dies beim Online-Netzwerk melden und damit eine Verbreitung unterbinden. Foto: Julian Stratenschulte/dpa

Facebook verschärft das Vorgehen gegen das Teilen intimer Fotos ohne Zustimmung, das sogenannte „Revenge Porn“. Bilder, die von betroffenen Nutzern gemeldet werden, sollen mit Software erfasst werden, damit sie nicht mehr weiterverbreitet werden können, kündigte das Online-Netzwerk an.

Das werde übergreifend nicht nur für Facebook, sondern auch für die Foto-Plattform Instagram und den Kurzmitteilungsdienst Messenger gelten, sagte die zuständige Facebook-Managerin Antigone Davis. Der ebenfalls zu Facebook gehörende Messaging-Dienst WhatsApp bleibt vorerst außen vor, man werde es aber für die Zukunft prüfen.

Das Phänomen „Revenge Porn“ bekam seinen Namen, weil die intimen Bilder oft als Rache von früheren Partnern veröffentlicht werden. Ein solches Foto kann über einen Button gemeldet werden. Dann erstellt Bilderkennungs-Software eine Art „digitalen Fingerabdruck“ davon, damit spätere Versuche, es zu teilen, unterbunden werden. Die Software sei auch gut darin, die Fotos immer noch zu erkennen, wenn sie abgeändert worden seien, sagte Davis. Nach bereits möglicherweise weiterverbreiteten Bildern wird unterdessen nicht gesucht, sie müssen nach wie vor von den Nutzern gemeldet werden.

Die Hinweise der Betroffenen werden laut Facebook von „speziell ausgebildeten“ Prüfern „mit Priorität“ ausgewertet. Die Profile, die bei „Revenge Porn“ erwischt werden, würden „in den meisten Fällen“ blockiert, ihre Besitzer könnten das aber anfechten.

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