Bei Rufnummermitnahme Fristen einhalten

Berlin (dpa/tmn) · Wer einen neuen Handyvertrag abschließt, aber seine alte Nummer behalten will, muss frühzeitig handeln. Für die Rufnummermitnahme gibt es eine fest Frist. Läuft diese ab, ist die alte Nummer weg.

 Nach Ablauf eines Handyvertrages gilt eine Frist von 30 Tagen, innerhalb der eine Rufnummer mitgenommen werden kann. Foto: Sebastian Kahnert

Nach Ablauf eines Handyvertrages gilt eine Frist von 30 Tagen, innerhalb der eine Rufnummer mitgenommen werden kann. Foto: Sebastian Kahnert

Für die Rufnummermitnahme bei einem Wechsel des Mobilfunkanbieters sollten Verbraucher die nötigen Stichtage beachten.

„Wer Fristen und Bedingungen einhält, kann problemlos seine Rufnummer immer zum neuen Mobilfunk-Anbieter mitnehmen und ein Leben lang behalten“, erklärt Ralf Trautmann vom Telekommunkationsportal „teltarif.de“.

Nutzer können nach Ablauf eines Vertrages nur 30 Tage lang die Telefonnummer mitnehmen. „Am besten reichen Nutzer den Portierungsantrag bereits 10 Tage vor Ablauf des alten Vertrages ein“, sagt Trautmann.

Der neue Mobilfunkanbieter lege dann den Termin der Portierung fest. Wer sich an die Fristen hält, könne damit rechnen, dass die Nummer durchgehend funktioniert.

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