Tipps für Verbraucher Diese Rechte brauchen Smartphone-Apps

Berlin · Mobile Apps fordern ständig neue Berechtigungen. Experten erklären, welche davon Nutzer einräumen sollten.

 Wenn eine App neue Berechtigungen fordert, ist oft nicht klar ersichtlich, ob und wofür sie diese braucht.

Wenn eine App neue Berechtigungen fordert, ist oft nicht klar ersichtlich, ob und wofür sie diese braucht.

Foto: dpa-tmn/Franziska Gabbert

Heutzutage ist ein Smartphone weit mehr, als nur ein einfaches Telefon. Es bietet zahlreiche weitere Funktionen, die unseren Alltag erleichtern und bereichern sollen. Die Geräte können mit Apps deutlich erweitert werden. Häufig verlangen die neu installierten Programme aber nach Berechtigungen. Das verunsichert viele Smartphone-Besitzer.

Mit Apples iOS und neueren Android-Versionen (ab Version 6.0) können Nutzer selbst entscheiden, was erlaubt ist. Aber was bedeutet es, wenn eine App das Mikrofon nutzen will oder die Kontaktliste lesen möchte?

Mikrofon: Apps, die Zugriff auf das Mikrofon eines Smartphones verlangen, stehen häufig im Verdacht, Fremde mithören zu lassen. „Grundsätzlich gibt es mehrere gute Gründe, warum eine App das Mikrofon braucht“, sagt Alexander Spier vom Fachmagazin c’t. Als Beispiele nennt er Sprachanrufe, Musikerkennung oder gesprochene Nachrichten. Daher könnten manche Apps ohne diese Berechtigung nicht funktionieren.

Eine Möglichkeit, ständig belauscht zu werden, sieht Spier schon aus technischen Gründen nicht. Angst vor Dauerüberwachung müssten Nutzer in der Regel nicht haben, sagt er. Denn damit das passieren könne, müsste die fragwürdige App ständig im Hintergrund laufen, viel Datenverkehr produzieren und somit viel Strom verbrauchen. Daher fielen solche Programme schnell auf, sagt Spier.

Zur Sicherheit empfiehlt der Experte, zu überprüfen, ob eine App einen triftigen Grund hat, den Zugriff auf das Mikrofon einzufordern. Ein Kurznachrichtendienst könne etwa einen solchen Grund haben, eine Taschenlampen-App nicht. Im Zweifelsfall sollten sich Nutzer nach Alternativen umsehen.

Standort: Viele Apps verlangen Zugriff auf den eigenen Standort, und selbst der vorinstallierte Smartphone-Internetbrowser erbittet diese Freigabe. „Eine Standortfreigabe kann durchaus ihre Berechtigung haben“, sagt Julian Graf von der Verbraucherzentrale Nordrhein-Westfalen. Etwa für Kartendienste oder um ortsbezogene Informationen, wie das örtliche Wetter oder Haltestellen in der Nähe, anzuzeigen.

Neben der Nutzung der Daten für eine konkrete Funktion der App können die Standortdaten aber auch für Bewegungsprofile genutzt werden – etwa für individuell angepasste Werbung. Deswegen stellt sich auch hier die Frage, ob eine App diese Daten wirklich braucht und ob sie Nutzer ausreichend über ihre Verwendung aufklärt. Gibt es dazu keine Auskunft, rät Graf vorsichtshalber von der Nutzung eines Programms ab.

Kontakte: Telefon- oder SMS-Apps brauchen diesen Zugriff, damit Nutzer Kontakte auswählen, neue anlegen oder bestehende bearbeiten können. Messenger-Apps wie Whatsapp oder Signal ermitteln so, welcher Kontakt das Programm ebenfalls nutzt. Fahrplan-Apps können mit Zugriff auf die Kontakte zum Beispiel eine Route zu Bekannten ermitteln.

Während es im Fall der Telefon-App ohne Kontaktzugriff nicht geht, kann es bei manchen Kurznachrichtendiensten schon anders aussehen. Welche Einträge etwa Whatsapp aus den Adressbüchern hochlädt, was damit passiert und wie die Daten gesichert werden, ist nicht klar. Das Programm funktioniert ohne Adressbuchzugriff überhaupt nicht. Verlangt ein Programm allerdings ohne ersichtlichen Grund Zugriff auf das Adressbuch, sollten Nutzer immer ablehnen.

Fotos und Videos: Diese Berechtigung bedeutet nicht zwangsläufig, dass eine App auf alle gespeicherten Fotos zugreifen kann. Vielmehr geht es in den meisten Fällen darum, Bilder oder Videos aus der Mediathek zu nutzen, etwa um sie per Kurznachricht an andere Nutzer zu schicken, sie bei Facebook hochzuladen oder sie zu bearbeiten. Auch Kamera-Apps brauchen diesen Zugriff, um Bilder zu speichern. Auch hier sollten Nutzer nicht zustimmen, wenn der Grund für die Berechtigung nicht klar ist.

Für alle diese grundsätzlichen Berechtigungen unter Android und iOS gilt: Einige Funktionen wie das Speichern und Ansehen von Bildern oder das Verwalten von Kontakten funktionieren ohne sie schlichtweg nicht. Von diesen Standardfunktionen abgesehen, sollte die Freigabe für jede App allerdings kritisch im Einzelfall betrachtet und entschieden werden. Im Zweifelsfall kann nichts Gravierendes passieren, wenn Nutzer einem Programm nicht sofort alles erlauben. „Im Falle einer Ablehnung verliert die App vielleicht an Funktionalität“, sagt Alexander Spier. Berechtigungen ließen sich auch im Nachhinein wieder erteilen oder entziehen.

Nutzer sollten sich nicht auf die Datenschutzbestimmungen der Entwickler verlassen, sagt Verbraucherschützer Julian Graf. „Wir raten grundsätzlich zur Datensparsamkeit.“ Auch Alexander Spier warnt: „Datenschutzrichtlinien schützen im Zweifel nicht.“ Nutzer könnten bei seriösen Firmen aber eher darauf bauen, dass die Erklärungen ernst genommen werden. Kontrollieren lasse sich das aber auch bei diesen nicht. Daher, dürften Nutzer nur so sparsam wie möglich Rechte gewähren und im Zweifel lieber auf eine App verzichten.

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