Stiftung Warentest hat herausgefunden: Die wenigsten Tarife sind transparent

Berlin · Seit einem halben Jahr müssen Mobilfunk- und Festnetzanbieter ihre Kunden besser über ihre Angebote informieren. Wie ein Test der Stiftung Warentest zeigt, setzen viele die neuen Regeln jedoch nicht angemessen um.

 Die Bundesnetzagentur hat alle Telekommunikationsanbieter dazu verpflichtet, genaue Informationen zu ihren Tarifen bereitzustellen.

Die Bundesnetzagentur hat alle Telekommunikationsanbieter dazu verpflichtet, genaue Informationen zu ihren Tarifen bereitzustellen.

Foto: picture alliance / dpa/Jens B¸ttner

Seit dem 1. Juni haben Verbraucher das Recht auf eine angemessene Auskunft über ihre Handy- und Festnetztarife: Anbieter sind seither verpflichtet, ihren Kunden ein Produktinformationsblatt zur Verfügung zu stellen, das etwa über Kündigungsfristen, Mindestlaufzeiten und Datenraten bei Internetanschlüssen informiert. Die Stiftung Warentest hat rund ein halbes Jahr nach Einführung der sogenannten Transparenzverordnung durch die Bundesnetzagentur getestet, inwieweit die Anbieter ihrer Informationspflicht nachkommen. Das Ergebnis zeigt: Die wenigsten setzen die Regelung angemessen um, viele Mitarbeiter wissen gar nicht Bescheid.

Mit Einführung der „Verordnung zur Förderung der Transparenz auf dem Telekommunikationsmarkt“, kurz Transparenzverordnung genannt, soll es Verbrauchern leichter gemacht werden, Angebote für Festnetz- und Handytarife zu vergleichen oder ihre bestehenden Verträge zu wechseln. Auf den Webseiten und Unterlagen der Anbieter seien wichtige Informationen laut der Stiftung Warentest wenn überhaupt oft nur in den Fußnoten zu finden. Deshalb müssten Festnetz- und Mobilfunkanbieter ihren Kunden laut neuer Regelung für jeden Tarif ein eigenes Produktinformationsblatt zur Verfügung stellen. Die Bundesnetzagentur hat genau festgelegt, wie ein solches Dokument aussehen muss. Ein Musterbeispiel kann auf der Webseite der Bundesbehörde und bei der Stiftung Warentest eingesehen werden.

Vor allem für Festnetz-Internetanschlüsse sollen die Infoblätter einen großen Vorteil bringen: Anbieter müssen nicht mehr nur wie bislang Angaben zu den wenig aussagekräftigen Maximalwerten der Internetgeschwindigkeit machen, sondern auch zur minimalen und der normalerweise zur Verfügung stehenden Geschwindigkeit. Um die Datenraten zu überprüfen, könnten Verbraucher laut der Verordnung entweder eine Messung vom Anbieter durchführen lassen, sich vom Anbieter ein geeignetes Werkzeug aushändigen lassen, welches die Internetgeschwindigkeit überprüft, oder diese selbst über die Webseite der Bundesnetzagentur testen.

Außerdem müssen auf den Infoblättern genaue Angaben über die Kündigungsfrist gemacht werden. Verbraucher sollen direkt erkennen können, wie lange die Mindestlaufzeit des Vertrages dauert, seit welchem Tag dieser läuft und wann eine Kündigung spätestens eingehen muss. Seit Dezember müssen diese Angaben auch auf der Rechnung stehen.

Die Stiftung Warentest hat 31 Mobilfunk- und Festnetzanbieter überprüft, um festzustellen, ob diese ihren Kunden die Produktinformationsblätter leicht zugänglich zur Verfügung stellen und ausreichend über ihre Angebote informieren. Das Ergebnis sei unbefriedigend: Nicht einmal die Hälfte der Anbieter habe ihre Infoblätter so umgesetzt, wie es von der Bundesnetzagentur vorgegeben sei. Auch seien diese auf vielen Webseiten nur schwer zu finden gewesen: Edeka Mobil, Fyve, Lycamobile und M-Net hätten ihre Infoblätter etwa nur auf einer Seite gesammelt, anstatt sie auf den jeweiligen Produktseiten zu verlinken.

Zusätzlich haben die Tester 35 Filialen besucht, um herauszufinden, wie gut die Mitarbeiter vor Ort informiert sind. In keinem einzigen Laden wurde das vorgeschrieben Infoblatt unaufgefordert herausgegeben. In fünf Filialen der Telekom wurden die Dokumente zumindest auf Nachfrage ausgehändigt. Die meisten Mitarbeiter wussten hingegen gar nicht, um welches Dokument es sich handelte oder lehnten es ab, ein solches auszuhändigen.

Auch zu weiteren Themen seien die Anbieter unzulänglich informiert gewesen, wie die Tester erklärten. So erhielten sie auf die Frage, wie man herausfinden könne, bis wann man einen bestehenden Vertrag kündigen müsse, lediglich den Hinweis, sich in ihren Unterlagen über die Mindestlaufzeit zu informieren. Auch darüber, wie man die Geschwindigkeit seines DSL-Anschlusses überprüfen könne, wussten viele Mitarbeiter nicht Bescheid oder behaupteten sogar, dies sei nicht möglich.

Die Stiftung Warentest sieht das Ergebnis ihrer Überprüfung kritisch: Bei den meisten Anbietern gebe es trotz der Verordnung der Bundesnetzagentur noch gravierende Mängel bezüglich der Transparenz ihrer Angebote.

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