Vorsicht beim Online-Einkaufsbummel Die Tricks der falschen Onlinehändler

Gießen · In Deutschland gibt es laut einer Untersuchung fast siebenmal so viele Fake-Shops wie Internetseiten seriöser Händler.

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Foto: SZ

Im Internet einzukaufen, wird auch in Deutschland immer beliebter. Doch beim virtuellen Einkaufsbummel sollten Käufer vor sogenannten Fake-Shops auf der Hut sein. Vor solchen gefälschten Internet-Verkaufsplattformen, mit denen Betrüger Onlinekäufer abzocken wollen, warnt Kriminaloberkommissar Ulrich Kaiser vom Polizeipräsidium Mittelhessen. Der Warenbetrug führe die Internet-Kriminalitätsstatistik deutlich an. Gerade wenn Kunden wie jetzt in der Vorweihnachtszeit noch mehr online einkaufen als sonst, hätten auch Internet-Betrüger Konjunktur.

Oft sind die betrügerischen Online-Kaufhäuser den Internetseiten von seriösen Händlern nachempfunden. Einer Untersuchung des US-Cybersicherheitsunternehmens Venafi zufolge gibt es in Deutschland fast siebenmal so viele betrügerische Online-Shops wie seriöse Händler. Das Wachstum der Anzahl solcher gefälschter Seiten habe sich 2018 verdoppelt, berichtet das Handelsblatt. Die Besucher stoßen meistens über gefälschte E-Mails oder Nachrichten in den sozialen Medien auf die Seiten. Je stärker der Handel ins Internet gehe, desto größer werde die Bedrohung durch Fake-Shops, so der Handelsblatt-Bericht weiter.

Nach Erfahrung der Polizei werden die falschen Seiten immer besser in ihrer Aufmachung. „Wo man vor einigen Jahren Fake-Shops noch schnell erkannt hat, weil sie einfach schlecht aufgemacht waren mit Rechtschreibfehlern oder fehlendem Impressum, sind sie heute wesentlich professioneller“, erklärt Kaiser.

Laut der Polizeilichen Kriminalstatistik wurden 2018 bundesweit fast 272 000 Fälle von Internet-Straftaten bekannt, fünf Prozent mehr als ein Jahr zuvor. Mehr als ein Drittel davon (35,3 Prozent) entfiel auf den Bereich Warenbetrug. Dazu gehören Fälle, bei denen die bezahlte Ware nicht geliefert wird oder statt der bestellten Qualität Ramschware ankommt. Internetkriminalität verursachte 2018 laut BKA einen Schaden in Höhe von über 60 Millionen Euro, ein Rückgang um rund 18 Prozent im Vergleich zum Vorjahr. Die Zahl bilde jedoch nur ab, was der Polizei bekannt geworden sei. Das BKA rechnet mit einer enorm hohen Dunkelziffer und geht aufgrund von Schätzungen aus der Wirtschaft davon aus, dass sich der Schaden für Unternehmen auf über 100 Milliarden Euro beläuft.

Kaiser rät, unbekannte Onlinehändler erst einmal zu prüfen und sich beispielsweise auf Bewertungsportalen oder bei Verbraucherzentralen zu informieren, ob andere Kunden schon negative Erfahrungen gemacht haben. „Oftmals sind es Kleinigkeiten, an denen Geschädigte hätten erkennen können, dass etwas nicht stimmt“, sagt der Kriminaloberkommissar. So sollten seriöse Händler beispielsweise immer ein Impressum haben sowie über das Widerrufsrecht und über die Versandkosten aufklären.

Misstrauen sei zudem angebracht, wenn die Ware nur per Vorkasse bezahlt werden könne. „Normalerweise bieten seriöse Anbieter mehrere Zahlungsvarianten an.“ Genau prüfen sollte man einen Shop auch, wenn das Geld auf ein Konto mit ausländischer IBAN überwiesen werden soll. In solchen Fällen sei es richtig schwer, das Geld wiederzubekommen.

Vor gefälschten Internet-Verkaufsplattformen warnt auch die Verbraucherzentrale Nordrhein-Westfalen. Die Verbraucherschützer raten ebenfalls, einen unbekannten Onlinehändler zunächst gründlich zu überprüfen. Besonders sollten sie darauf achten, ob ein gewünschtes Produkt bei anderen Händlern nur deutlich teurer oder gar nicht angeboten wird. Mit falschen Gütesiegeln wollten die betrügerischen Seiten zusätzlich das Vertrauen von Käufern erwerben. Oft seien diese Siegel frei erfunden, sagt die Verbraucherzentrale. Vertrauenswürdig seien etwa die Siegel von Trusted Shops und dem TÜV Süd. Die Initiatve D21 informiert unter internet-guetesiegel.de über zuverlässige Prüfzeichen.

Zudem sei es wichtig, dass der Bestellknopf auf der Seite eindeutig beschriftet ist. Dort müsse „zahlungspflichtig bestellen“, „jetzt kaufen“ oder etwas Ähnliches stehen. Ist das nicht der Fall, rät die Verbraucherzentrale, vom Kauf Abstand zu nehmen.

Wer auf Onlinebetrüger hereingefallen ist, solle das zur Anzeige bringen, betonen Polizei und Verbraucherschützer.

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