Steuerprogramm Elster hilft nicht beim Steuersparen

Saarbrücken · Die Software des Finanzministeriums macht, wofür sie geschaffen wurde, und erleichtert die Steuererklärung.

 Für einfach gelagerte Steuerfälle empfiehlt es sich, das digitale Steuerprogramm Elster zu nutzen. Dieses wird von den Finanzämtern kostenlos zur Verfügung ­gestellt.

Für einfach gelagerte Steuerfälle empfiehlt es sich, das digitale Steuerprogramm Elster zu nutzen. Dieses wird von den Finanzämtern kostenlos zur Verfügung ­gestellt.

Foto: dpa-tmn/Robert Günther

Die Elster aus der Gattung der Rabenvögel gilt als diebisch. Wer das gleichnamige Steuerprogramm Elster – eine Abkürzung für „Elektronische Steuererklärung“ – anwendet, ist kein Dieb. Er wird aber von dem legitimen Interesse geleitet, sich zu viel gezahlte Steuern vom Finanzamt zurückzuholen. Elster ist das staatliche und kostenlose Pendant zu Steuerprogrammen, die von Fachverlagen herausgegeben werden.

Zurzeit brüten wieder viele über ihren Einnahmen- und Ausgaben-Belegen. Die Frist, bis die Steuerklärung für 2019 abgegeben sein muss, endet zwar erst am 31. Juli, doch bis zur letzten Minute sollte man nicht warten. Ab August drohen bei fehlender Erklärung Verspätungszuschläge.

Elster wurde 1996 als Projekt der Steuerverwaltung aller Länder und des Bundes ins Leben gerufen. Es sollte jeden Steuerpflichtigen in die Lage versetzen, eine entsprechende Erklärung über sein Einkommen und den daraus abgeleiteten staatlichen Anspruch auch digital abzugeben. Steuern, die im Voraus entrichtet werden müssen – wie beispielsweise die Umsatz- und Gewerbesteuer – können über das Programm ebenfalls angemeldet werden. Bundesweit wird das Projekt vom Bayerischen Landesamt für Steuern in München koordiniert.

Seit den ersten Versionen wurde Elster spürbar verbessert und weiterentwickelt. Der Benutzer wird mit sicherer virtueller Hand durch den Paragrafendschungel des deutschen Steuerrechts geführt. Die Eingabemaske, die beim Erstellen der Einkommensteuer-Erklärung erscheint, ist identisch mit den in grün gehaltenen Bögen, die den Steuerbürger in Papierform schon seit Jahrzehnten begleiten. Es beginnt mit dem vierseitigen Hauptvordruck, bei dem die allgemeinen Daten des Steuerpflichtigen wie Name oder Adresse, die Sonderausgaben, die außergewöhnlichen Belastungen sowie Art und Höhe der haushaltnahen Dienstleistungen abgefragt werden. Danach folgen die Anlagebögen für die diversen Einkunftsarten wie nichtselbstständige (N) oder selbstständige Arbeit (S) beziehungsweise Kapitalerträge (KAP). Am rechten Rand der Maske stehen erklärende Texte, die darüber Auskunft geben, was es mit den einzelnen Eintragungen auf sich hat und was es zu beachten gilt. Tipps zum Steuersparen, wie sie bei den Programmen der Fachverlage üblich sind, fehlen allerdings.

Wer seine Steuererklärung zum zweiten Mal mit Elster macht, kann die Daten aus dem Vorjahr übernehmen. Bei jedem Eintrag wird der Nutzer danach gefragt. Wenn sich nichts geändert hat, genügt ein Klick und die Zahlen werden automatisch übertragen. Änderungen können genauso einfach vorgenommen werden. Auch die Anlagebögen sind bereits vorsortiert. Diese findet man unter „meine Steuererklärung“ im oberen linken Fenster neben der Eingabemaske. Bislang nicht genutzte Anlagen sind darunter als „weitere Vordrucke“ platziert.

Wer mit seiner Einkommensteuer-Erklärung fertig ist, kann sich ausrechnen lassen, wie viel Geld er als Rückzahlung erwarten kann oder ob er noch Steuern nachzahlen muss. Der Steuerpflichtige sollte sich auf diese Angaben jedoch nicht allzu sehr verlassen. Erhebliche Abweichungen zum endgültigen Bescheid des Finanzamts sind die Regel und können nachträglich für unverhoffte Freude oder großen Ärger sorgen. Anschließend kann der Steuerbürger seine Erklärung online an sein Finanzamt schicken. Zuvor checkt Elster ein letztes Mal die Plausibilität der Eintragungen. Von Vorteil ist, dass seit der Einkommensteuererklärung 2017 keine Belege oder separaten Aufstellungen mehr mit der Post an das Finanzamt verschickt werden müssen. Allerdings sollte man die Dokumente für mögliche Nachfragen griff- und versandbereit haben.

Bislang musste man sich nicht bei Elster registrieren, um die Staatssoftware nutzen zu können. Es genügte, das Programm-Paket Elster-Formular herunterzuladen. Dann konnte man loslegen. Das ist nur noch für die Steuererklärung 2019 möglich. Für alle Vorgänge, die das Steuerjahr 2020 betreffen, muss sich jeder als Nutzer bei Elster registrieren. Dieses Verfahren ist aus Sicherheitsgründen aufwändig und läuft in mehreren Schritten ab. Zuerst gibt man seine persönlichen Daten mit E-Mail-Adresse, Geburtsdatum und Steueridentifikationsnummer ein. Die steht auf jedem Anschreiben des Finanzamts, kann aber auch beim Bundeszentralamt für Steuern angefordert werden. Seinen persönlichen Nutzernamen und eine Sicherheitsfrage (Beispiel „Was ist Ihr Lieblingstier“) kann der Steuerbürger frei wählen. Bei der Registrierung wird auch ein Anmeldezertifikat zum Herunterladen erstellt. Als nächstes schickt Elster per E-Mail die Aktivierungs-ID und einige Tage später mit der Post den Aktivierungscode – eine zwölfstellige Buchstaben-Zahlen-Kombination. Dieser muss in die Registrierungsmaske eingetragen werden, um die Identität des Registrierenden eindeutig festzustellen. Mit dem Anmeldezertifikat und einem persönlichen Passwort kann man sich danach jederzeit bei Elster einloggen, an seiner Steuerklärung arbeiten oder mit dem Finanzamt kommunizieren.

Bei den diversen Tests von Steuerprogrammen kommt Elster nicht gut weg. Auf der Plattform 
Steuern.de wird zum Beispiel kritisiert, dass Elster lediglich die digitale Version der Steuererklärung in Papierform ist. Außerdem ist den Testern die Registrierung zu kompliziert. Vor allem vermissen sie Steuerspartipps, die man in anderen Programmen zuhauf findet. Logisch heißt es dort, da das Finanzamt kein Interesse daran hat, solche Informationen preiszugeben. Um Elster sinnvoll zu nutzen, müsse man sich schon gut mit Steuern auskennen. Bei anderen Testreihen, wie zum Beispiel der der Stiftung Warentest, die 15 Steuerprogramme unter die Lupe genommen hat, kommt Elster überhaupt nicht vor. Manchmal wird das Programm der Finanzverwaltung am Rande erwähnt – immer verbunden mit der Generalkritik: fehlende Anleitungen zum Steuersparen.

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