Ab September Neue Regeln fürs Onlinebanking

Bonn/Halle · Die Änderungen im Internet-Zahlungsverkehr bringen mehr Sicherheit für Verbraucher, sind aber unbequem.

  Viele Menschen erledigen Bankgeschäfte vom heimischen Rechner aus. Das soll ab September sicherer werden.

Viele Menschen erledigen Bankgeschäfte vom heimischen Rechner aus. Das soll ab September sicherer werden.

Foto: dpa-tmn/Christin Klose

Verbraucher müssen sich ab dem 14. September auf Änderungen beim Onlinebanking einstellen. Zum einen sollen Überweisungen sicherer werden. Zum anderen bekommen neben den Banken künftig auch andere Dienstleister Zugriff auf Verbraucherkonten – vorausgesetzt man stimmt zu. Möglich macht dies die neue Zahlungsrichtlinie PSD2 (Payment Services Directment 2) der Europäischen Union.

Was ist das Ziel der Richtlinie?

Die Bundesbank sagt, die neue Richtlinie bringe mehr Sicherheit und stärke den Verbraucherschutz. Der Wettbewerb zwischen Banken und anderen Zahlungsdienstleistern soll gesteigert werden. Außerdem wird der Markt für sogenannte Kontoinformationsdienste geöffnet.

Was bringen die neuen Dienste?

Kontoinformationsdienste sollen Verbrauchern einen besseren Überblick über ihre Ein- und Ausgaben verschaffen. Willigt der Kunde ein, greifen die Dienste rund um die Uhr auf die freigegebenen Konten zu. „Die Daten werden vom Dienstleister gebündelt und übersichtlich aufbereitet“, erläutert Malte Fritsche, Referent beim Bundesverband Deutscher Startups. Der Mehrwert bestehe in der besseren Auswertung der Finanzdaten und darin, dass Nutzer auch Angebote zu anderen Finanzdienstleistungen oder Versicherungen erhielten.

Über diese Dienste, die von der Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht (Bafin) zugelassen werden müssen, können künftig auch Dritte Auskünfte über die Finanzlage des Kunden bekommen, so Fritsche. Dazu gehören etwa Immobilienmakler oder Kreditvermittler, die die Bonität prüfen wollen. Der Dienstleister sei in dem Fall eine Art Türöffner, der Einsicht in vom Kunden freigegebene Daten gewährt. Verbrauchern bleibe so das umständliche Zusammentragen von Unterlagen erspart. „Eine Erleichterung“, findet er.

Verbraucherschützerin Röhling gibt zu bedenken: „Will ich, dass jeder sieht, wie viel Gehalt, Rente, Kindergeld ich bekomme?“ Zudem besorgt sie, dass Kontoinformationsdienste aus ihrem Wissen Kapital schlagen können, indem sie Verbrauchern etwa Vorschläge zum Wechsel von Versicherungen oder Stromanbietern machen und von diesen Provisionen kassieren. Dass Verbraucher dabei ein gutes Angebot erhalten, sei nicht gewährleistet. 

Was ändert sich beim Onlinebanking?

Das Anmelden wird umständlicher, denn Nutzer müssen künftig zusätzliche Sicherheitsverfahren durchlaufen. Das bedeutet: PIN und Kontonummer allein genügen nicht mehr, um sich zu identifizieren. Eine zusätzliche Sicherung ist erforderlich. Das können etwa eine TAN (Transaktionsnummer), ein Passwort, ein per Smartphone übermittelter Fingerabdruck oder die Gesichtserkennung sein, erklärt eine Sprecherin des Deutschen Bankenverbands. Wissensfragen wie beim Telefonbanking, etwa „Wie heißt mein Hund?“, sind genauso denkbar wie die auf der SIM-Karte hinterlegte Handy-Gerätenummern. Die Optionen hängen von der Bank ab. Meist bieten diese dem Kunden zwei Verfahren zur Wahl.

Was passiert mit der vertrauten iTAN-Liste?

TAN-Listen auf Papier (iTAN) verschwinden. Die PSD2-Richtlinie verbietet ihren Einsatz. Stattdessen soll die TAN aus Sicherheitsgründen erst in dem Augenblick entstehen, in dem die Zahlung ausgelöst wird. Dazu dienen unter anderem Generatoren und Mobiltelefone. Der Generator sendet die TAN verschlüsselt an die Bank, die Telefon-TAN wird entweder per Hand in eine Maske eingegeben oder automatisch in die App eingetragen.

Einige Geldhäuser arbeiten schon länger mit diesen Verfahren. „Der Kunde muss sich intensiver mit der Technik befassen als bisher“, resümiert Verbraucherschützerin Röhling. Einfacher werde es künftig nicht, eher unbequemer.

Gibt es Ausnahmen von der doppelten Identifizierung?

Kleine Beträge bis zu 30 Euro sowie das kontaktlose Zahlen an der Ladentheke bis 50 Euro erfordern weder TAN noch PIN. Wiederkehrende Zahlungen, etwa für Abodienste, müssen ebenfalls nicht immer wieder bestätigt werden. Verbraucher können zudem Händler als vertrauenswürdig einstufen. Der doppelte Nachweis entfällt dann.

(dpa)
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