Beschwerden zu Internet-Kriminalität Zahl der berechtigten Beschwerden zu Internet-Kriminalität wächst

Berlin · Immer mehr Menschen in Deutschland beschweren sich über kriminelle Inhalte im Internet. Die Beschwerdestelle des Verbandes der Internetwirtschaft eco verzeichnete im vergangenen Jahr einen Anstieg der berechtigten Beschwerden um rund 50 Prozent auf 4 654 Fälle.

Insgesamt wurden 2019 der eco-Beschwerdestelle 311 238 Fälle gemeldet. Nach Abzug der vielen Hinweise zu Spam-Mails und Inhalten aus dem Usenet, einem selbstständigen Dienst neben dem allen bekannten World Wide Web, blieben 27 100 Fälle übrig. Davon hätten sich nach der juristischen Prüfung knapp 83 Prozent als „nicht berechtigt“ oder Doubletten herausgestellt. Der Anstieg der Beschwerdezahlen habe sich auch in den ersten beiden Monaten des laufenden Jahres fortgesetzt.

Einen Großteil der berechtigten Beschwerden mit 4 371 Fällen machten sexuelle Missbrauchsdarstellungen von Kindern und Jugendlichen aus. Diese würden nicht nur bei den Strafverfolgungsbehörden angezeigt, sondern auch gelöscht. Bei Internet-Webseiten, die in Deutschland gehostet wurden, seien die strafbaren Inhalte im Durchschnitt nach 2,58 Tagen entfernt worden, bei Servern im Ausland dauerte es mit 14,3 Tagen deutlich länger.

Digital-Staatsministerin Dorothee Bär (CSU) verteidigte bei der Vorstellung der Bilanz die Pläne der Bundesregierung, in einem neuen Gesetz gegen Hasskriminalität die Online-Firmen stärker in die Pflicht zu nehmen. Danach sollen soziale Netzwerke Nazi-Propaganda, die Billigung von Straftaten oder Mord- und Vergewaltigungsdrohungen künftig dem Bundeskriminalamt melden. Derzeit müssen Netzwerke wie Facebook oder Twitter die Hasspostings nur löschen.

„Das ist natürlich ein wahnsinniger Mehraufwand – sowohl für die Plattformbetreiber als auch für die Ermittlungsbehörden“, räumte Bär ein. Der zu erwartende Anstieg der Fallzahlen verdeutliche aber nur, wie viele strafbare Inhalte im Netz tatsächlich kursierten, die nach der geltenden Gesetzeslage nicht verfolgt werden könnten, weil die Ermittlungsbehörden nichts davon wüssten.

Kritiker des geplanten Gesetzes warnen davor, dass die Plattformen Aufgaben staatlicher Behörden übernehmen müssten. „Im Ergebnis werden die betroffenen Plattformen dazu verleitet, eher zu viele als zu wenige Nutzerdaten an Strafverfolgungsbehörden zu melden – auch aus Sorge vor Bußgeldern“, erklärte zuletzt der Branchenverband Bitkom.

Bei den Beschwerden, die beim eco eingingen, spielten verfassungsfeindliche Inhalte nur eine untergeordnete Rolle. Von knapp 1 000 Beschwerden erwiesen sich nur 56 Fälle als ­berechtigt.

(dpa)
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