Verstoß gegen Netzneutralität Telekom muss bei Datentarifen nachbessern

Bonn · Die Deutsche Telekom muss ihre „StreamOn“-Tarife nach einer Gerichtsentscheidung ändern oder vom Markt nehmen. Das Angebot verstoße gegen die Netzneutralität, der Datenverkehr werde also nicht wie vorgeschrieben gleichbehandelt, teilte das Oberverwaltungsgericht (OVG) in Münster mit (Aktzenzeichen 13 B 1734/18). In dem Eilverfahren gab das Gericht der Bundesnetzagentur recht, die eine Änderung verfügt hatte.

 Die Telekom muss ihre auf Streaming spezialisierten Tarife nach einer Gerichtsentscheidung ändern oder vom Markt nehmen.

Die Telekom muss ihre auf Streaming spezialisierten Tarife nach einer Gerichtsentscheidung ändern oder vom Markt nehmen.

Foto: dpa/Oliver Berg

Ganz Schiffbruch erlitten hat die Telekom aber noch nicht, da ein separates Hauptsacheverfahren am Kölner Verwaltungsgericht noch läuft.

Bei „StreamOn“ wird der Datenverbrauch nicht auf das Monatsvolumen angerechnet, wenn Nutzer zum Beispiel Videos über Netflix oder die ARD Mediathek anschauen. Allerdings drosselt die Telekom die Übertragungsrate, und Filme lassen sich unterwegs nur mit niedriger Auflösung ansehen. Würde das Video außerhalb des „StreamOn“-Tarifs geguckt und auf das monatliche Datenvolumen angerechnet, so ließen sich die Filme in HD-Qualität anschauen – vorausgesetzt die Mobilfunkverbindung ist gut genug.

Unter anderem diese „Video­drossel“ stört die Bundesnetzagentur und das OVG, da hierbei Datenströme  unterschiedlich behandelt würden.

(dpa)
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