Gastwirt verklagt Google David gegen Googliath

Tegernsee · Ein Gastwirt aus Oberbayern klagt gegen Google. Er hält Angaben zu Wartezeiten für irreführend und geschäftsschädigend.

  Der Wirt des Bräustüberls am Tegernsee klagt gegen den Internetriesen Google. Er wirft dem Unternehmen vor, Gaststättenbesucher durch falsche Angaben zu Wartezeiten abzuschrecken.

Der Wirt des Bräustüberls am Tegernsee klagt gegen den Internetriesen Google. Er wirft dem Unternehmen vor, Gaststättenbesucher durch falsche Angaben zu Wartezeiten abzuschrecken.

Foto: dpa/Peter Kneffel

Idyllische Seenlandschaft, Bergblick – das Herzogliche Bräustüberl Tegernsee ist meist gut besucht. Doch so groß, wie nach den Anzeigen bei Google zu vermuten, ist der Andrang zu den Stoßzeiten in der Regel nicht. Die Suchmaschine zeigt seit einiger Zeit neben der Trefferliste auch in einer Grafik an, zu welcher Tageszeit Gaststätten gut besucht sind und wie lange Gäste womöglich auf einen Tisch warten müssen. Im Fall des Braustüberl war die Rede von Wartezeiten um die 15 Minuten, an Wochenenden auch mal 90 Minuten. Dabei loben Gäste bei den Bewertungen gleich unter der Grafik eine „schnelle Bedienung“.

Wirt Peter Hubert wehrt sich nun gerichtlich gegen die Angaben des Internetriesen. „Gäste, die sich vorab im Internet informieren, schreckt das ab.“ Er habe zwei Jahre lang erfolglos versucht, sich gütlich zu einigen. „Jetzt klagen wir, damit das unterlassen und richtig gestellt wird“, so Hubert. Das Landgericht München I will im August verhandeln.

Nach mehreren Berichten zu diesem Thema, war die umstrittene Google-Anzeige verschwunden. Hubert sagt, er trotzdem vor Gericht gehen. Es gebe keine Garantie, dass die Angabe dauerhaft abgeschaltet bleibe. Am Abend meldete sich Google zu Wort. „Die geschätzten Wartezeiten basieren auf anonymen Daten von Personen, die in der Vergangenheit das betreffende Restaurant besucht haben, ähnlich wie bei den Funktionen „Stoßzeiten“ und „Besuchsdauer“. Unternehmen könnten aber über einen Link Rückmeldungen dazu geben. Google werde den Fall untersuchen.

Einen Tag zuvor, mittags gegen 12 Uhr: Einige Gäste sitzen draußen vor dem Braustüberl. Von den 1500 Plätzen im Innen- und Außenbereich sind laut Hubert rund 700 besetzt. Trotzdem meldet Google bis zu einer Viertelstunde Wartezeit. Eine Stunde später sollen Gäste sogar bis zu 30 Minuten warten müssen. Das könne nicht stimmen, sagt Hubert. Um zu dokumentieren, dass die Angaben falsch sind, macht er Fotos von der Google-Anzeige und den freien Tischen in seiner Wirtschaft.

Das Bräustüberl sei kein Einzelfall, sagt Frank-Ulrich John vom Bayerischen Hotel- und Gaststättenverband Dehoga. „Nach der Berichterstattung haben sich 20 bis 30 weitere Unternehmer quer durch alle Branchen gemeldet, die Ähnliches beklagen.“ Vermutlich sei die Zahl der Betroffenen noch viel höher. „Ich würde mir wünschen, dass die Leute sich auf ihren gesunden Menschenverstand verlassen und einfach zum Wirtshaus gehen, unabhängig davon, was Google sagt.“ Auch der Deutsche Hotel- und Gaststättenverband reagierte und kündigte an, dass der Bundesverband hinterfragen werde, woher Google die Angaben zu den Wartezeiten nimmt. Für Museen und Einkaufszentren bietet Google ähnliche Angaben zu Stoßzeiten. Bisher gab es damit aber offenbar keine Probleme. „Uns ist kein derartiger Fall aus dem Handel bekannt“, sagt ein Sprecher des Handelsverbands Deutschland (HDE).

Gastwirt Hubert bekam indes viel Zuspruch: „Endlich jemand, der sich wehrt und den Mund aufmacht“, schrieb eine Wirtefamilie aus dem Allgäu, und ein Juwelier aus der Oberpfalz mailte: „Ich freue mich, dass jemand den Mut hat, gegen Google zu klagen.“ Hubert ärgert am meisten, dass er sich dem Konzern ausgeliefert fühle. Weder sei der Wirt darauf aufmerksam gemacht worden, dass Google die Wartezeiten einblendet, noch habe er eine Möglichkeit gehabt, sich gegen falsche Angaben zu wehren, sagt Hubert. Gäste hätten ihn 2017 auf die Anzeige aufmerksam gemacht. Ein Google-Mitarbeiter habe auf einen Algorithmus verwiesen, der weltweit gleich sei.

Auch die Zustellung der Klageschrift an Google Deutschland in Hamburg brachte Probleme. „Google sagt, ihnen sei die Klage nicht zugestellt worden“, sagt Huberts Anwalt Thomas Glückstein. Für ihn geht es um einen Präzedenzfall. Google verweise auf seinen Sitz in den USA und sagt die Klage hätte dorthin zugestellt werden müssen. Das bestreitet Glückstein. „Google unterhält große Büros in Deutschland, hat eine Rechtsabteilung hier und beschäftigt in Deutschland Entwickler, die an den weltweiten Google-Diensten arbeiten. Dass die Büros in Deutschland nichts mit den Google-Diensten zu tun hätten, halte ich für eine Schutzbehauptung des Unternehmens.“

Auslandszustellungen seien aufwendig und teuer. Privatpersonen, die gegen Google vorgehen wollen, könnten sich eine solche Klage oft nicht leisten, sagt Glückstein. Das wirke „wie eine Firewall, mit der Google sich gegen Klagen abschottet“. Schon einmal verhandelten Gerichte in München einen in Teilen ähnlich gelagerten Fall. Die Verbraucherzentrale Baden-Württemberg stritt gegen Microsoft, auch hier es ging um die Zustellung der Klage an Microsoft Deutschland anstatt an die US-Konzernzentrale – die das Oberlandesgericht München in zweiter Instanz als rechtmäßig bewertete.

Glückstein sieht auch jetzt gute Chancen. Es gehe um die Verantwortlichkeit für Algorithmen und die rechtliche Greifbarkeit großer Konzerne. Es müsse eine grundsätzliche Klärung her. Notfalls sei der Gesetzgeber gefragt. Erste Schritte gibt es schon. Seit 2017 gilt das Netzdurchsetzungsgesetz, das Anbieter sozialer Netzwerke bei strafbaren Inhalten verpflichtet, für Klagen einen Zustellungsbevollmächtigten im Inland zu benennen.

(dpa)
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