Beratungsangebote im Netz Der Rechtsanwalt im World Wide Web

Hannover · Wer sich juristischen Fragen gegenübergestellt sieht, sucht heute häufig im Internet Rat. Das ist nicht in allen Fällen die beste Idee.

 Bei rechtlichen Fragen besteht oft eine große Unsicherheit. Der Gang zum Anwalt ist oft zeitraubend und mit hohen Kosten verbunden. Viele Verbraucher nehmen daher zunächst eine Fernberatung in Anspruch.

Bei rechtlichen Fragen besteht oft eine große Unsicherheit. Der Gang zum Anwalt ist oft zeitraubend und mit hohen Kosten verbunden. Viele Verbraucher nehmen daher zunächst eine Fernberatung in Anspruch.

Foto: dpa-tmn/Christin Klose

Manchmal soll es schnell gehen. Um ein juristisches Problem zu klären, wollen viele nicht erst einen Termin in einer Anwaltskanzlei vereinbaren, sondern lieber gleich vom Sofa aus Informationen einholen. Wer im Internet die Suchbegriffe „Rechtsberatung online“ oder „telefonische Rechtsberatung“ eingibt, findet zahlreiche Angebote.

Ob über ein Internetportal oder am Telefon: Rechtsberatung gibt es theoretisch rund um die Uhr an sieben Tagen in der Woche. „Bei einfach gelagerten Fällen kann eine solche Vorgehensweise empfehlenswert sein“, sagt Anke Kirchner, Juristin bei der Verbraucherzentrale Niedersachsen in Hannover.

Das gilt allerdings vor allem für Fragen wie: „Darf der Vermieter innerhalb von zwei Jahren die Miete erhöhen?“ Oder: „Kann die Chefin ihrem Mitarbeiter den bereits bewilligten Urlaub wegen einer unerwarteten Auftragswelle streichen?“ Hier gibt es in der Regel schnell einen Ratschlag über ein Portal oder am Telefon. Außerdem kann ein Anwalt online oder telefonisch eine erste Einschätzung geben, ob es beispielsweise sinnvoll ist, sich gegen den Bußgeldbescheid aus dem Ausland wegen zu schnellen Fahrens schriftlich zur Wehr zu setzen oder besser gleich zu zahlen.

„Sobald der Sachverhalt aber etwas komplizierter ist, sollte ein Anwalt vor Ort aufgesucht werden“, erklärt Kirchner. Das sei beispielsweise der Fall, wenn vom Anwalt erst viel Schriftverkehr gesichtet werden müsse, um sich ein Bild von einem bestimmten Problem zu machen. Zu den komplizierteren Sachverhalten zählt etwa auch der Streit um das Sorgerecht für die Kinder bei einer Scheidung. Oder die Frage, unter welchen Umständen es sinnvoll sein kann, ein Testament anzufechten.

„Die Antwort kann immer nur so gut sein, wie die Frage formuliert ist“, stellt Eugenie Zobel-Kowalski von Stiftung Warentest klar. Das gelte grundsätzlich für jede Art von juristischer Beratung. Wichtig ist daher, dass sich der Ratsuchende möglichst präzise ausdrückt und keine wichtigen Informationen verschweigt.

Auf einigen Portalen können Nutzer Dateien hochladen. Sollte Unsicherheit über die Seriösität eines Anbieters bestehen, lohne sich der Blick ins Impressum der Webseite, rät die Berliner Rechtsanwältin Nathalie Grudzinski. Sie ist Mitglied der Arbeitsgemeinschaft IT-Recht im Deutschen Anwaltverein. Zudem sollten Verbraucher in den Geschäftsbedingungen nachsehen, mit wem sie einen Beratungsvertrag eingehen. „Juristische Fachkompetenz muss der Anbieter letztlich nicht haben, solange der eigentliche Beratungsvertrag mit einem Anwalt zustande kommt“, betont Grudzinski.

Bevor sie ihre Fragen stellen, sollten sich Nutzer über die erhobenen Gebühren des Anbieters informieren. Bei einer Beratung am Telefon wird häufig pro Minute abgerechnet. Die Verbraucherzentrale Niedersachsen, die ebenfalls telefonisch in Rechtsfragen berät, berechnet laut Kirchner beispielsweise 1,50 Euro pro Minute.

Auf einigen Portalen dürfen Ratsuchende selbst den Preis festlegen. Sie dürfen also vorgeben, wie viel ihnen der erhaltene Rechtstipp wert war. Andere Portale verlangen Festpreise. Es kann aber auch sein, dass Anwälte individuelle Preisvorgaben machen. „Das Preis-Angebot eines Anwalts müssen Ratsuchende aber nicht sofort annehmen“, erklärt Eugenie Zobel-Kowalski. Das Rechtsanwaltsvergütungsgesetz lässt durchaus Spielraum für Verhandlungen. Oft kommt bei einer Beratung am Telefon auf Basis der vereinbarten Kosten ein Beratungsvertrag zustande, der per Mail verschickt wird.

Sollen dabei die Allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGB) eines Anbieters in den Vertrag einbezogen werden, muss der Kunde bei Vertragsschluss ausdrücklich darauf hingewiesen werden. „Außerdem muss es ihm möglich sein, die AGB einzusehen“, erläutert Grudzinski. So soll eine ausreichende Transparenz sichergestellt werden.

Doch selbst dem versiertesten Juristen kann bei der Beratung ein Fehler unterlaufen. In einem solchen Fall sollten sich Betroffene nicht an das Portal, sondern direkt an den Rechtsanwalt wenden, erklärt Zobel-Kowalski. Vermuten sie einen Fehler, sollten Klienten auf den Anwalt zugehen und gemeinsam mit ihm nach einer Lösung suchen. „Im Zweifel steht die Berufshaftpflichtversicherung des Anwalts für mögliche Schäden gerade“, betont Grudzinski.

Um den Datenschutz sei es auf den Rechtshilfe-Portalen allerdings oft schlecht bestellt, erklärt Zobel-Kowalski. „Viele Anbieter sammeln Informationen über die Besucher.“ Auf diese Weise würden beispielsweise der Standort oder andere persönliche Daten der Nutzer erfasst.

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