Der Pillen-Klick

Saarbrücken · In Deutschland ist der Handel mit Medikamenten scharf reguliert. Das gilt nicht zuletzt für Online-Angebote. Vorsicht ist aber besonders bei Bestellungen aus dem EU-Ausland geboten, warnt der Zoll.

 Wer Medikamente im Internet bestellen will, stößt schnell auf illegale Angebote.

Wer Medikamente im Internet bestellen will, stößt schnell auf illegale Angebote.

Foto: Kraufmann/dpa

Ein Klick in der Online-Apotheke ist bequemer als der Gang zur Filiale in der Fußgängerzone. Weil das Angebot im weltweiten Netz groß ist, scheint diese Option zudem oft billiger. Der deutsche Zoll warnt jedoch: Nicht alle Arzneien, Nahrungsergänzungs- und Heilmittel, die online gekauft werden können, dürfen nach Deutschland eingeführt werden.

Manche Medikamente enthalten beispielsweise Inhaltsstoffe, die dem Artenschutz unterliegen, erklärt der Zoll. Dazu gehören etwa die Aloe-Pflanze, die Indische Kostuswurzel oder die Hoodia-Pflanze. Diese Pflanzen unterlägen ebenso wie alle daraus hergestellten Produkte besonderen Handelsbeschränkungen.

Zoll beschlagnahmt Arzneien

Um Medikamente mit diesen Inhaltsstoffen in die Europäische Union einführen zu dürfen, benötige man besondere Genehmigungen. Lägen diese bei der Einfuhr nicht vor, beschlagnahme der Zoll die Präparate.

Im Jahr 2016 wurden bundesweit bislang 133 Sendungen mit Medikamenten, Kosmetika oder Nahrungsergänzungsmitteln gestoppt und knapp 35 000 Tabletten sowie 37 Produkte mit artengeschützten Inhaltsstoffen beschlagnahmt. Überwiegend handele es sich dabei um Einfuhren aus den USA und der Schweiz, teilte der Zoll mit.

"Ich empfehle allen, die Medikamente im Internet bestellen möchten, sich bereits vor der Bestellung zu informieren, ob und unter welchen Voraussetzungen die Einfuhr nach Deutschland erlaubt ist", sagt Robert Ott, Leiter der Zollabfertigungsstelle Speyer. Die internationale Frachtstation Speyer, die zum Bezirk des Hauptzollamts Saarbrücken gehört, kontrolliert zentral für ganz Deutschland Postsendungen aus dem Ausland.

Unabhängig vom Artenschutz sehe auch das deutsche Arzneimittelgesetz zum Schutz der Verbraucher strenge Grenzen für den Bezug von Arzneimitteln aus Nichtmitgliedsstaaten der Europäischen Union vor. Demnach dürften rezeptpflichtige Medikamente nur in geringen Mengen und nur nach Vorlage eines ärztlichen Rezepts über eine Apotheke bezogen werden. Dabei müsse die Apotheke die Zoll-Formalitäten durchführen.

Wer Medikamente im Internet kauft, sollte auf das EU-Sicherheitslogo achten, empfiehlt das Deutsche Institut für Medizinische Dokumentation und Information (DIMDI). Dieses Logo fände sich bei allen deutschen Internet-Apotheken, die eine Erlaubnis zum Versandhandel haben.

Um sicherzugehen, könnten Verbraucher das Logo anklicken: Bei einer seriösen Internet-Apotheke gelangen sie bei deutschen Anbietern dann auf den Eintrag beim DIMDI. Wer ein verschreibungspflichtiges Medikament im Internet bestellt, müsse das Rezept im Original einreichen. Ein Scan des Dokuments reiche nicht, betont das DIMDI.

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