Der Friedhof der Online-Konten

Köln/Berlin · Nach dem Tod eines Angehörigen haben es Familien oft schwer, Internetkonten des Verstorbenen abzuschalten oder die Verbreitung privater Bilder zu verhindern. Nutzer sollten deshalb zu Lebzeiten Vorkehrungen treffen.

Jeden Tag sterben in Deutschland mehrere Facebook-Nutzer, ohne dass feststeht, was mit ihrem digitalen Erbe, beispielsweise ihren Fotos und Statusmeldungen, geschieht. Das geht aus Zahlen des Verbraucherzentrale Bundesverbandes (VZBV) hervor. Was Angehörige im Ernstfall tun können und wie jeder schon zu Lebzeiten vorsorgen kann:

Wer ist nach dem Tod für meine Daten verantwortlich?

Als Erben verwalten Angehörige die persönlichen Rechte des Verstorbenen. Das gilt auch für digitale Inhalte, erklärt Oliver Wirthmann, Geschäftsführer des Kuratoriums Deutsche Bestattungskultur. Unter das sogenannte postmortale Persönlichkeitsrecht fallen unter anderem auch das Urheberrecht und das Recht am eigenen Bild.

Dürfen Fotos von Toten verbreitet werden?

Nur mit Erlaubnis der Angehörigen, sagt Stephan Neuser, Rechtsanwalt und Geschäftsführer des Bestatterverbandes Nordrhein-Westfalen. Bei Verstößen könnten Angehörige laut Neuser auf Entschädigungszahlungen klagen.

Wie können Nutzer für den Ernstfall vorsorgen?

Mit dem Erstellen von Konten in sozialen Netzwerken schließen Verbraucher Verträge ab. Diese enden erst, wenn die Portale über den Tod des Nutzers informiert worden sind. Deshalb sollte sich jeder um seinen digitalen Nachlass kümmern, rät der VZBV. Schon zu Lebzeiten sollte eine Vertrauensperson bestimmt werden, für die der Anwender die wichtigsten Anmeldedaten sicher hinterlegt - sei es auf einem Zettel in einem versiegelten Umschlag oder auf einem verschlüsselten USB-Stick.

Brauche ich ein digitales Testament?

Zugangsdatenalleine reichen nicht aus, um dem Willen des Verstorbenen nachzukommen. Soll ein Facebook-Profil gelöscht oder nur in den sogenannten Gedenkstatus versetzt werden? Ratsam ist es laut VZBV daher, für die Angehörigen auch eine Anleitung zu schreiben, was genau mit Fotos, E-Mails oder Profilen nach dem Tod geschehen soll.

Was tun Angehörige , wenn sie keine Zugangsdaten haben?

Liegen keineZugangsdaten vor, müssen die Angehörigen zum Löschen des Kontos einen Nachweis über den Tod des Nutzers vorlegen. Eine Sterbeurkunde, ein Erbschein oder eine Gerichtsverfügung kommen hier in Frage. Das geht aus einer Erhebung der Verbraucherzentrale Rheinland-Pfalz hervor. Mit einem Nachweis können Konten auch ohne Zugangsdaten abgeschaltet werden.

Wie kommt man Benutzerkonten auf die Spur?

Ohne Zugangsdaten müssen Angehörige erst einmal rausfinden, wo der Verstorbene überall angemeldet war. Hilfreich sei dabei vor allem das E-Mail-Konto, erklärt der VZBV. Darüber ließen sich weitere Online-Konten entdecken - ebenso wie kostenpflichtige Mitgliedschaften und Abos, die schnellstmöglich gekündigt werden sollten. Wertvolle Hinweise könnten auch Festplatten, USB-Sticks oder Smartphones liefern.

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