Entscheidung des Verwaltungsgerichts Der Bundesnachrichtendienst darf weiterhin Netzknoten überwachen

Leipzig · Der Bundesnachrichtendienst (BND) darf auch in Zukunft in großem Umfang Daten beim Internet-Knoten De-Cix in Frankfurt abzapfen. Das Bundesverwaltungsgericht in Leipzig wies eine Klage des Betreibers von De-Cix gegen den BND ab.

Der Betreiber könne verpflichtet werden, bei der strategischen Fernmeldeüberwachung durch den BND mitzuwirken, betonte der 6. Senat in seiner Urteilsbegründung. Der Geheimdienst sei berechtigt, auf Anordnung des Bundesinnenministeriums internationale Telekommunikation zu überwachen und aufzuzeichnen.

Der Nachrichtendienst zapft seit Jahren zu Aufklärungszwecken in großem Stil Daten aus dem größten Internet-Knotenpunkt der Welt ab. Dabei beziehen die Agenten die Daten nicht nur aufgrund eines konkreten Tatverdachts, sondern auch im Zuge der sogenannten strategischen Fernmeldeüberwachung. Dafür benötigen sie keinen konkreten Anlass.

Aus Sicht der De-Cix-Betreiber ließen die Anordnungen aus dem Bundesinnenministerium nicht erkennen, ob sie das zuständige Kontrollgremium des Bundestags überhaupt durchlaufen hätten. Im NSA-Untersuchungsausschuss habe sich etwa herausgestellt, dass bei De-Cix abgegriffene Daten über den BND an die NSA gelangt seien.

Laut Gericht sind Telekommunikationsdienste wie De-Cix dennoch dazu verpflichtet, den BND bei der Überwachung zu unterstützen. Die Haftung und Verantwortung liege daher nicht beim Betreiber, sondern beim Bundesinnenministerium, so das Gericht.

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