Datenschutzerklärung für Webseite muss sorgfältig geplant werden

Berlin · Um mit der eigenen Webseite rechtlich auf der sicheren Seite zu sein, empfiehlt sich neben dem Impressum auch eine Datenschutzerklärung. Diese sollte dem Besucher der Seite etwa beantworten, welche Funktionen zu welchen Zwecken angeboten und welche Daten dabei erhoben werden, erklärt das Urheberrechtsportal "iRights.info".

Zudem sollte man angeben, wer die Daten gegebenenfalls verarbeitet. Transparent muss den Angaben nach auch gemacht werden, welche Daten womöglich zu Sicherheitszwecken gespeichert werden. Falls es schon einmal Änderungen bei der Erklärung gab, müssen alle Versionen und die jeweiligen Geltungszeiträume genannt werden.

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