Datenschützer raten zu ChipTAN-Verfahren
Berlin · Wenn Bankkunden die Wahl zwischen ChipTAN- und mTAN-Verfahren haben, sollten sie sich Datenschützern zufolge für ChipTAN entscheiden. Sowohl das Bundesamt für Sicherheit in der Informationstechnik (BSI) als auch die Verbraucherzentrale Nordrhein-Westfahlen raten zu dem Verfahren, bei diesem mit einem Extra-Gerät und der Bankkarte eine Transaktionsnummer erstellt wird.
07.05.2017
, 19:11 Uhr
Das mTAN-Verfahren sei zwar bequem, allerdings sei es aus Sicherheitsgründen verboten, für mTAN dasselbe Gerät zu benutzen wie für das Online-Banking. Im Schadensfall übernehme die Bank keine Haftung.
Cyber-Kriminellen ist es in den vergangenen Monaten gelungen, mTAN-SMS umzuleiten und so unbemerkt Geld zu überweisen.