Datenschützer raten zu ChipTAN-Verfahren

Berlin · Wenn Bankkunden die Wahl zwischen ChipTAN- und mTAN-Verfahren haben, sollten sie sich Datenschützern zufolge für ChipTAN entscheiden. Sowohl das Bundesamt für Sicherheit in der Informationstechnik (BSI) als auch die Verbraucherzentrale Nordrhein-Westfahlen raten zu dem Verfahren, bei diesem mit einem Extra-Gerät und der Bankkarte eine Transaktionsnummer erstellt wird.

Das mTAN-Verfahren sei zwar bequem, allerdings sei es aus Sicherheitsgründen verboten, für mTAN dasselbe Gerät zu benutzen wie für das Online-Banking. Im Schadensfall übernehme die Bank keine Haftung.

Cyber-Kriminellen ist es in den vergangenen Monaten gelungen, mTAN-SMS umzuleiten und so unbemerkt Geld zu überweisen.

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