Neuer Gesetzesentwurf Wer im Internet beleidigt wird, soll sich besser wehren können

Berlin · Das Bundesjustizministerium will die Rechte der von strafbaren Beiträgen in sozialen Netzwerken Betroffenen stärken. Opfer etwa von Beleidigungen oder Drohungen sollen ihre Auskunftsansprüche gegenüber den Netzwerken künftig besser durchsetzen können.

Dieser Gesetzesentwurf soll das vor zwei Jahren beschlossene Netzwerkdurchsetzungsgesetz stärken. Der Entwurf sehe auch vor, dass Nutzer in Zukunft leichter gegen Entscheidungen der Netzwerkanbieter vorgehen könnten, wenn etwa einer ihrer Beiträge gegen ihren Willen gelöscht wird.

Das vor zwei Jahren beschlossene Netzwerkdurchsetzungsgesetz (NetzDG) verpflichtet Internet-Plattformen zu einem härteren Vorgehen gegen Hass, Hetze und Terror-Propaganda. Klar strafbare Inhalte müssen binnen 24 Stunden gelöscht werden, auf Nutzerbeschwerden soll nach spätestens 48 Stunden reagiert werden. Zudem müssen die Unternehmen alle sechs Monate einen Bericht über ihren Umgang mit Beschwerden veröffentlichen.

Nach Ansicht des Ministeriums ist es für Nutzer derzeit oft noch zu umständlich, rechtswidrige Beiträge oder andere unerwünschte Inhalte in den sozialen Medien zu melden. Das soll sich mit dem neuen Gesetzesentwurf nun ändern, so der Plan des Bundesjustizministeriums.

(dpa)
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