Chef darf private E-Mails der Mitarbeiter kontrollieren

Köln · Viele denken, dass der Chef private E-Mails seiner Mitarbeiter unter keinen Umständen mitlesen darf. Doch es gibt rechtliche Graubereiche, beispielsweise wenn am Arbeitsplatz die private Nutzung des Computers verboten ist.

"Dann darf der Arbeitgeber mit Hilfe von Stichproben überprüfen, ob sich die Mitarbeiter an das Verbot halten", erklärt Nathalie Oberthür, Fachanwältin für Arbeitsrecht. Was er dabei sieht oder nicht, könne man nie genau wissen. Wer auf der sicheren Seite sein wolle, sollte Privates besser in der Pause über das eigene Handy mitteilen statt über den Dienstcomputer oder das Diensthandy, rät Oberthür.

Kommuniziere ein Mitarbeiter trotz des Verbotes privat, drohe ihm eine Abmahnung oder in extremen Fällen sogar die Kündigung, warnt Oberthür. Ist die private Nutzung hingegen erlaubt, dürfe der Arbeitgeber die E-Mails auf keinen Fall mitlesen. Deshalb rät Oberthür: "Klären Sie zunächst, ob Sie am Arbeitsplatz privat surfen, mailen und chatten dürfen." Aber selbst wenn es erlaubt ist, sollten Arbeitnehmer ihre private Kommunikation auf ein Minimum beschränken. "Solche Tätigkeiten gehören in die Pause, denn sie zählen nicht zur Arbeitszeit", erklärt die Fachanwältin.

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