Online-Archive Presse hat Recht auf unveränderte Online-Archive

Karlsruhe · Presse-Archive im Internet müssen alte Artikel unverändert vorhalten können. Das hat das Bundesverfassungsgericht in Karlsruhe entschieden (Az: 1 BvR 1282/17). Presse und Allgemeinheit hätten ein grundsätzliches Interesse an der „fortgesetzten Verfügbarkeit“ inhaltlich nicht veränderter Artikel in Online-Archiven.

Ein Anwalt wollte nicht in einem alten, im Online-Archiv des „Spiegel“ abrufbaren Artikel lesen, dass sein Vater ein prominenter Politiker war. Er berief sich auf das „Recht auf Vergessen“ und wollte damit die Löschung seines Namens einfordern.

Das Nachrichtenmagazin „Der Spiegel“ hatte 1978 einen Beitrag über den Oberbürgermeister einer bayerischen Großstadt veröffentlicht und dabei offenbart, dass der Beschwerdeführer der Sohn des Politikers ist. Der Beitrag ist auch nach über 35 Jahren noch im Online-Archiv des „Spiegel“ abrufbar und bei der Internetsuche auffindbar.

Der Anwalt verlangte die Löschung seines Namens. Es gebe nach so langer Zeit kein öffentliches Interesse daran, zu wissen, dass der Oberbürgermeister sein Vater war. Sein allgemeines Persönlichkeitsrecht werde verletzt. Das Bundesverfassungsgericht entschied jedoch, dass es neben dem weiterhin bestehenden Informationswert des Artikels ein Interesse der Presse gebe, „ihre Archive möglichst vollständig und unverändert der Öffentlichkeit verfügbar zu halten“. Erhebliche negative Folgen drohten dem Beschwerdeführer damit nicht.

(epd)
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