Gegen überzogene Versprechungen Bundesrat fordert Transparenz bei Internet-Verträgen

Berlin · Der Bundesrat hat die Regierung aufgefordert zu prüfen, ob Internetanbieter künftig ihren Kunden vor Vertragsabschluss aufzeigen müssen, welche Datenübertragungsrate tatsächlich realisiert werden kann.

Wenn nicht mindestens 90 Prozent der vereinbarten Bandbreite erreicht werden, sollen Kunden Preisnachlässe fordern können. Schadensersatz und Bußgeldforderungen könnten nach Maßgabe des Bundesrates ein Instrument sein, mit dem verhindert werden könne, dass Anbieter Leistungen versprechen, die sie nicht einhalten können.

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