Beschluss Mit der alten Nummer zum neuen Anbieter

Bonn/Berlin · Beim neuen Mobilfunkanbieter werden Kunden mit offenen Armen empfangen, dass man seine alte Rufnummer mitbringt, ist selbstverständlich und kostet nichts.

Nur der alte Anbieter stellt den Nummerntransfer gern in Rechnung, schließlich hat er nichts mehr zu verlieren und kann sogar noch etwas Geld verdienen.

Damit der Handschlag zum Abschied nicht so golden ausfällt wie bisher, hat nun die Bundesnetzagentur die Gebühren gedeckelt, und zwar ab sofort auf maximal 6,82 Euro. Höhere Kosten konnte in einem Überprüfungsverfahren kein Anbieter nachweisen. Doch was ist bei einem Wechsel und der Mitnahme der Handynummer alles zu beachten? Die drei wichtigsten Tipps:

Kündigung: Auf jeder Rechnung findet sich sowohl die Kündigungsfrist als auch der letztmögliche Tag der Kündigung. Den alten Mobilfunkvertrag sollte man immer selbst kündigen. Wenn die Zeit knapp wird und man keine Bestätigung vom Anbieter mehr abwarten kann, ist ein Einschreiben mit Rückschein sinnvoll.

Rufnummernmitnahme: Der Mitnahmewunsch wird immer vom neuen an den bisherigen Anbieter übermittelt. Den Wunsch am besten schon im Rahmen des Vertragsabschlusses beim neuen Anbieter angeben und exakt die gleichen persönlichen Daten verwenden, die der bisherige Anbieter hat, rät die Bundesnetzagentur. Sonst kann die sogenannte Portierung scheitern.

Zwar muss der Portierungsauftrag grundsätzlich spätestens am Tag der Beendigung des Vertrags beim bisherigen Anbieter eingegangen sein. Oftmals ermöglichen die Anbieter eine Portierung aber auch noch bis zu 90 Tage nach Vertragsende.

Vorzeitige Portierung: Kunden können von ihrem aktuellen Anbieter jederzeit verlangen, die ihnen zugeteilte Mobilfunkrufnummer auf einen anderen Anbieter zu übertragen, selbst innerhalb der Vertragslaufzeit.

Der alte Vertrag behält aber weiter Gültigkeit, muss also weiter bezahlt werden. Auf Verlangen hat man sogar das Recht auf eine neue Mobilfunknummer für die Dauer der Restlaufzeit.

(dpa)
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