Sony verliert Bundesgerichtshof beendet Streit um Störerhaftung

Karlsruhe · Ein jahrelanger Rechtsstreit des Netzaktivisten Tobias McFadden für freies WLAN in Deutschland ist zu Ende. Der Bundesgerichtshof (BGH) in Karlsruhe wies die Revision eines Urteils des Münchner Oberlandesgerichts zurück (Az.

 Der BGH in Karlsruhe entschied gegen den Kläger Sony.

Der BGH in Karlsruhe entschied gegen den Kläger Sony.

Foto: dpa/Uli Deck

I ZR 53/18).

In dem Prozess ging es um die Frage, ob Internetnutzer, die ihr Drahtlosnetzwerk für die Allgemeinheit öffnen, für Urheberrechtsverstöße über ihren Anschluss geradestehen müssen. McFadden war 2010 von Sony abgemahnt worden, weil jemand über das offene WLAN seines Büros illegal eine Lied heruntergeladen hatte.

Inzwischen ist die sogenannte Störerhaftung von WLAN-Betreibern in Deutschland abgeschafft. Das heißt, dass Verbraucher, die ihr drahtloses Netzwerk Dritten zur Verfügung stellen, grundsätzlich nicht für deren Urheberrechtsverstöße haften, wie die Verbraucherschutzzentrale Nordrhein-Westfalen mitteilt.

Das OLG München hatte zuletzt geurteilt, dass McFadden zwar die alten Abmahnkosten zahlen muss, wegen der veränderten Gesetzeslage jedoch nicht verpflichtet ist, weitere Urheberrechtsverletzungen zu verhindern.

Das BGH argumentierte nun, dass der Fall ohnehin anders als vom OLG München zu bewerten sei, weil McFadden seinen Anschluss damals nicht privat, sondern gewerblich nutzte. Geschäftsleute seien schon nach alter Rechtslage erst dann verpflichtet gewesen, ihr Netzwerk zum Beispiel mit einem Passwort zu sichern, wenn sie jemand auf einen Rechtsverstoß hingewiesen habe. Einen solchen Hinweis habe Sony McFadden jedoch nie gegeben.

(dpa)
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