Vergabe der Mobilfunklizenzen Schnelles Internet für die Landstraße

Berlin · Der Bund will Netzbetreiber für den Ausbau der besonders schnellen fünften Generation des mobilen Internets (5G) stärker in die Pflicht nehmen. Im Vergleich zur Technologie 4G ist der kommende Mobilfunk-Standard um ein Vielfaches schneller.

Besonders für die Industrie ist der Standard wichtig, beispielsweise weil er als Grundlage für autonomes Fahren oder Telemedizin-Anwendungen dient. Für Smartphone-Nutzer dürfte 5G nach Einschätzung von Fachleuten hingegen zunächst weniger relevant sein – beim Streaming von Videos zum Beispiel reiche das aktuelle 4G-Netz aus.

Nicht nur an Bundesstraßen, sondern auch an Landstraßen sollen die Betreiber künftig den schnellen Mobilfunk ermöglichen. Das erklärte Bundesverkehrsminister Andreas Scheuer (CSU) in Berlin.

Ende November will die Bundesnetzagentur die Vergaberegeln festlegen, auf deren Basis im nächsten Jahr 5G-Frequenzen versteigert werden sollen. In einem früheren Entwurf der Vergaberegeln waren die Landstraßen von der 5G-Ausbaupflicht explizit ausgenommen. Die Agentur hatte dies mit den ihrer Meinung nach unverhältnismäßig hohen Kosten begründet. 5G-Masten haben nur eine geringe Reichweite. Um die gleiche Fläche mit dem Netz der fünften Generation abzudecken müssten also mehr Funkmasten installiert werden als beim 4G-Standard.

Die zweite Änderung der bisherigen Vergaberegeln betrifft die Netzverfügbarkeit entlang Bahngleisen. Künftig sollen nicht nur ICE-, sondern auch die anderen Zugstrecken an das schnelle Mobilfunknetz angeschlossen werden.

(dpa)
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