Angaben über Wartezeit Bräustüberl Tegernsee feiert Sieg über Google

München · Der Rechtsstreit zwischen dem Herzoglichen Bräustüberl Tegernsee und Google um Internetangaben zu Wartezeiten ist beigelegt. Der geplante Termin zur mündlichen Verhandlung vor dem Landgericht München sei abgesagt, teilte Wirt Peter Hubert mit.

  Ein bayerisches Gasthaus wehrte sich erfolgreich gegen Google.

Ein bayerisches Gasthaus wehrte sich erfolgreich gegen Google.

Foto: dpa/Peter Kneffel

Google habe den Unterlassungsanspruch anerkannt und gebeten, den Gerichtstermin aufzuheben. Der Konzern sei damit einem Rechtsstreit aus dem Weg gegangen. Google bestätigte die Absage der Verhandlung. „Wir haben die Wartezeit-Anzeige bereits im Juli wunschgemäß für das Restaurant am Tegernsee gesperrt. Ebenso haben wir die Forderung anerkannt, die Funktion gesperrt zu lassen.“ Dem Wirt stehe es aber frei, diese Angaben in Zukunft wieder freischalten zu lassen.

Google hatte neben den Suchergebnisse teils 15 Minuten, an Wochenenden sogar auch mal 90 Minuten als Wartezeit für das Gasthaus angegeben. Hubert argumentierte, die Angaben seien falsch und könnten Gäste abschrecken, die sich vorab im Internet informieren.

(dpa)
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