Wegen Rabatt-Aktion Börsenverein des Buchhandels reicht Klage gegen Ebay ein

Frankfurt · Der Börsenverein für den Deutschen Buchhandel will endgültig klären lassen, ob Buch-Rabattaktionen von Ebay gegen die Buchpreisbindung verstoßen. Dazu hat der Verband beim Landgericht Wiesbaden Klage gegen den Online-Marktplatz eingereicht, wie das Fachmagazin boersenblatt.net berichtet.

Konkret geht es um eine Rabatt­aktion im letzten Weihnachtsgeschäft: Ebay hatte am 8. Dezember „10 Prozent Adventsrabatt“ versprochen und diesen auch auf preisgebundene Bücher gewährt. Das Argument von Ebay: Man selbst werde die rabattierten 10 Prozent des Kaufpreises gegenüber dem Verkäufer ausgleichen, sodass dieser den vollständigen gebundenen Kaufpreis erhalte.

Nach Ansicht des Börsenvereins und des Preisbindungstreuhänders Christian Russ, der den Verband vertritt, wird durch solche drittfinanzierten Preisnachlässe „ein vom Gesetz verbotener Preiswettbewerb begründet und dadurch die Buchpreisbindung umgangen“.

Der Verband hatte deswegen bereits im Januar beim Landgericht Wiesbaden eine einstweilige Verfügung gegen Ebay erwirkt. Um eine Grundsatzentscheidung zu bekommen, hat er jetzt die Klage nachgeschoben. „Das Verfahren ist auch von Bedeutung, weil das Landgericht mittlerweile dem Widerspruch von Ebay gegen die einstweilige Verfügung aus formalen Gründen stattgegeben hat.“ Demnach ist das Gericht nicht inhaltlich auf den Fall eingegangen, sondern hat auf „fehlende Dringlichkeit“ verwiesen. Denn Ebay habe bereits 2018 eine vergleichbare Rabattaktion („Herbst-Sale“) durchgeführt, gegen die der Börsenverein nicht vorgegangen sei.

„Drittfinanzierte Preisnachlässe beschäftigen den Börsenverein und die Preisbindungstreuhänder schon seit Jahren“, ordnet Börsenverein-Justiziar Christian Sprang den Fall ein. „Vom nun anstehenden Hauptsacheverfahren gegen Ebay versprechen wir uns eine endgültige Klärung im Sinne der Preisbindung.“

Die Buchpreisbindung schreibt den Verlagen und Buchimporteuren vor, für jedes Buch einen unveränderbaren Preis festzusetzen, der dann für alle Verkäufer verbindlich ist. Dieser Eingriff in die freie Marktwirtschaft wird vor ­allem ­damit gerechtfertigt, dass dem Buch als Kulturgut eine Sonderstellung zukomme und die Buchpreisbindung ein vielfältiges Buchangebot sowie eine flächendeckende Versorgung durch ­kleinere ­Buchhandlungen gewährleiste.

(kna)
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