Der Router als WLAN-Hotspot Verhandlung in Karlsruhe über öffentliches WLAN

Karlsruhe · Darf ein Netzbetreiber über die Router seiner Kunden ohne deren Zustimmung einen öffentlichen WLAN-Zugang anbieten? Darüber verhandelt derzeit der Bundesgerichtshof in Karlsruhe (Az.: I ZR 23/18). Die Verbraucherzentrale Nordrhein-Westfalen hatte den Kabelnetzbetreiber Unitymedia angeklagt.

Das Unternehmen hatte seine Kunden darüber informiert, dass über ihre Router auch ein separates öffentliches Netz geschaltet werde. Jeder könnte dies jedoch jederzeit ablehnen. Die Verbraucherschützer verlangen, dass Unitymedia die Router seiner Kunden nur dann anzapfen darf, wenn diese zugestimmt haben.

(dpa)
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