Revision abgelehnt Betreiber von Plattform für Waffenhandel verurteilt

Karlsruhe/München · Das Urteil von sechs Jahren Haft gegen den Betreiber einer Internetplattform, über die der Münchner Amokläufer vom Juli 2016 seine Waffe gekauft hatte, ist rechtskräftig. Der Bundesgerichtshof verwarf die Revision der Entscheidung als unbegründet.

Das Landgericht Karlsruhe hatte den damals 31-Jährigen im vergangenen Dezember der fahrlässigen Tötung und Körperverletzung sowie der Beihilfe zu Waffen- und Drogendelikten schuldig gesprochen (Az.: 1 StR 188/19).

Im Juli 2016 hatte ein 18-Jähriger am und im Münchner Olympia-Einkaufszentrum neun Menschen und sich selbst erschossen. Pistole und Munition hatte er sich über den verborgenen Bereich des Internets, das sogenannte Darknet, besorgt.

(dpa)
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