Transparenzberichte von Twitter und Co. Beschwerden gegen Online-Hass oft vergeblich

Berlin · Die sozialen Netzwerke entfernen nur einen Bruchteil der als illegal gemeldeten Beiträge.

Ein Jahr nach Inkrafttreten des Gesetzes gegen Hass im Netz zeigt sich, dass ein Großteil der Beschwerden gegen Hassbotschaften und andere vermeintlich illegale Beiträge unwirksam bleiben. Das geht aus den Transparenzberichten der großen Plattformen Twitter, Facebook und Youtube zum zweiten Halbjahr 2018 hervor. Die Konzerne sind nach dem Netzwerkdurchsetzungsgesetz (NetzDG) verpflichtet, diese Zahlen zu veröffentlichen.

Das NetzDG war am 1. Januar des vergangenen Jahres in Kraft getreten. Es schreibt vor, dass die Plattformen klar strafbare Inhalte 24 Stunden nach einem Hinweis darauf löschen müssen und in weniger eindeutigen Fällen eine Woche Zeit haben. Wer dieser Forderung wiederholt und systematisch nicht nachkommt, dem drohen Strafen in Millionenhöhe.

Den eigenen Angaben nach verzeichnete der Kurznachrichtendienst Twitter zwischen Juli und Dezember 256 462 Beschwerden, in nur neun Prozent der Fälle wurden Einträge gelöscht. Bei Youtube wurden knapp 251 000 Inhalte gemeldet. Googles Videoplattform entfernte oder blockierte mehr als ein Fünftel davon. Der größte Teil davon bezog sich auf Hassrede und politischen Extremismus.

Derweil gingen bei Facebook, dessen Meldungssystem sehr kompliziert ist, lediglich Beschwerden zu 1048 Inhalten ein. Oft handelt es sich dem Bericht nach um Beleidigung, üble Nachrede oder Verleumdung. 369 Beiträge (35 Prozent) seien gesperrt oder gelöscht worden.

Das NetzDG hat immer wieder für Kritik gesorgt. Gegner argumentieren, dass es die Betreiber dazu verleite, aus Angst vor Bußgeld grenzwertige Inhalte eher zu sperren. Das könne zu Zensur führen. In den Anfangstagen war etwa auf Twitter ein satirischer Beitrag der Zeitschrift „Titanic“ gelöscht worden.

Diese Gefahr sieht die rechts- und verbraucherschutzpolitische Sprecherin der CDU/CSU-Bundestagsfraktion, Elisabeth Winkelmeier-Becker nicht. Die Zahlen zeigten, dass von Zensur oder übermäßiger Sperrung keine Rede sein könne.

Wenn die Netzwerke nicht schnell genug reagieren, können sich die Anwender beim Bundesamt für Justiz beschweren. Dort ist die erwartete Beschwerdewelle allerdings ausgeblieben. Im gesamten Jahr 2018 sind über das Online-Formular laut Medienberichten 714 Anzeigen eingegangen. Die Prognosen lagen ursprünglich bei 25 000 Fällen im Jahr.

(dpa)
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