Beim Streaming fallen alle Grenzen

Brüssel/Straßburg · Die EU ermöglicht es Abonnenten von Netflix, Amazon Prime und Sky Go, Filme und Serien auch im Ausland uneingeschränkt zu sehen.

 Wer im Urlaub versuchte, Angebote über Streaming-Dienste abzurufen, schaute bisher oft in die Röhre. Foto: dpa

Wer im Urlaub versuchte, Angebote über Streaming-Dienste abzurufen, schaute bisher oft in die Röhre. Foto: dpa

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Das Bundesliga-Abo im Bezahlfernsehen im Urlaub zu nutzen, das Abonnement der Film-Datenbank am Strand abzurufen - all das war in Europa bisher kaum oder gar nicht möglich. Denn das Urheberrecht setzte diesem sogenannten Streaming meist an Ländergrenzen Schranken. Alles, was der Verbraucher auf dem Bildschirm zu sehen bekam, wenn er beispielsweise eine Serie schauen wollte, war eine ernüchternde Fehlermeldung: "Dieser Inhalt ist in Ihrem Land nicht verfügbar." Doch ab 2018 fallen diese Beschränkungen weg: Bei "vorübergehenden" Auslandsaufenthalte können Reisende ihre Abos für Streaming-Diensten künftig uneingeschränkt nutzen. Das hat das Europäische Parlament gestern in Straßburg beschlossen.

Welche Online-Inhalte sind künftig in ganz Europa nutzbar?

Es geht um bezahlte Abonnements von Filmen und Videos oder Musik - also Streaming-Dienste wie Netflix, Maxdome, Amazon Prime oder iTunes. Doch auch Kunden von Pay-TV-Anbietern wie Sky Go profitieren von den neuen Möglichkeiten. Ausgeklammert sind lediglich die Inhalte der öffentlich-rechtlichen Sender und ihrer Medien-Datenbanken. Die neue "Tatort"- Folge werden Fans der Kultserie am Strand von Mallorca auch künftig nicht sehen können.

Welchen Sinn haben solche Beschränkungen überhaupt?

Im Hintergrund steht das Urheberrecht. Die Lizenzen für Filme und Produktionen müssen für jedes Land extra erworben werden. Das ist ein großes Geschäft. Deshalb haben auch große Marktteilnehmer wie die Hollywood-Studios die Verordnung massiv bekämpft. Nun benutzt man einen Kniff, den das Netz möglich macht: Die Bindung an das Heimatland wird aufgehoben, der Vertrag darf somit auch im EU-Ausland genutzt werden.

Wie können die Anbieter der Bezahlabos das feststellen?

Die meisten Unternehmen nutzen das sogenannte Geoblocking-Verfahren. Aus der IP-Adresse eines Computers, die bei der Einwahl ins Internet vergeben wird, lässt sich erkennen, wo sich der Nutzer gerade aufhält. Derzeit können Angebote gestoppt werden, wenn sich der Verbraucher nicht im eigenen Land, für das er ein Abonnement abgeschlossen hat, bewegt. Künftig dürfen die Streaming-Anbieter zum Beispiel über die Telefonrechnung, die Steuererklärung, den Ausweis oder die IP-Adresse eines Computers prüfen, ob der Verbraucher zu Hause ein Abonnement abgeschlossen und bezahlt hat und somit berechtigt ist, auf das Angebot zuzugreifen. Um Bewegungsprofile zu verhindern, dürfen aber nur zwei dieser Möglichkeiten genutzt werden.

Ist das neue Angebot möglicherweise eingeschränkt?

Die neue Verordnung des Europäischen Parlaments schreibt ausdrücklich vor, dass alle digitalen Inhalte aus dem Heimatland ohne weitere Zusatzkosten und ohne Qualitätsverlust nutzbar sein müssen. Das heißt übrigens auch, dass beispielsweise ein iTunes-Kunde im Ausland auf genau das Musikangebot und die Filme zurückgreifen kann, die er auch zu Hause hören und sehen könnte - obwohl dieser Apple-Dienst im Aufenthaltsland möglicherweise eine gänzlich andere Produktpalette verbreitet.

Was heißt denn "vorübergehender" Auslandsaufenthalt?

Das ist tatsächlich Auslegungssache. Ein mehrwöchiger Urlaub gehört ganz sicher dazu. Möglicherweise auch ein längerer Auslandsaufenthalt zum Studium. Aber wer beispielsweise als Rentner seinen Wohnsitz in ein anderes EU-Land verlegt, wird nicht dauerhaft das Angebot seines früheren Heimatlandes ohne Zusatzkosten nutzen dürfen.

Warum bleiben die Angebote der öffentlich-rechtlichen Sender außen vor?

Auch dabei geht es um die Urheberrechte für alle Beteiligten. Da die Struktur der TV-Sender anders ist als beim Bezahl-Fernsehen, soll deren Verbreitung außerhalb der eigenen Grenzen in einer gesonderten Verordnung geregelt werden, die gerade entsteht.

Sind die Anbieter denn bereit oder blockieren Sie die Neuregelung?

Die Betreiber der Streaming-Dienste haben sich durchweg positiv geäußert und wollen die EU-Vorgaben so schnell wie möglich umsetzen. Das müssen sie auch, denn die neuen Regelungen werden schon im kommenden Jahr in Kraft treten.

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