Bei Kaufgesuchen aus dem Ausland ist Vorsicht geboten

Berlin · Auf Online-Marktplätzen und Kleinanzeigenseiten sollten Verbraucher Kaufgesuchen oder Kaufangeboten aus dem Ausland mit Skepsis begegnen. Das gelte insbesondere, wenn der Interessent oder Verkäufer angibt, sich zeitweilig außer Landes zu befinden und deshalb vorschlägt, den Kauf oder Verkauf über einen Treuhänder oder Transportdienstleister abzuwickeln, warnt das Bundesamt für Sicherheit in der Informationstechnik (BSI).Diese würden über oft recht professionell gestaltete Seiten als seriöse Mittler und Unternehmen dargestellt.

In Wahrheit gebe es diese Treuhänder aber gar nicht. Umgekehrt könne es auch vorkommen, dass die Betrüger behaupten, das Geld für eine Ware bereits an den vermeintlichen Treuhänder gezahlt zu haben - und wollen damit erreichen, dass ihr Opfer die Ware unbezahlt verschickt.

Interessierte sollten insbesondere bei Angeboten und Kaufgesuchen aus dem Ausland oder in englischer Sprache vorsichtig sein und nur bekannte und seriöse Zahlungs- oder Transportdienstleister nutzen, rät das Landeskriminalamt Niedersachsen. Wer einen Scheck erhalten hat, sollte ihn vor Warenversand unbedingt von seiner Bank auf Echtheit überprüfen lassen.

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