Bei beschädigter Ware können Kunden sich an Paypal wenden

Luxemburg · Wenn eine über den Online-Dienst Paypal bezahlte Bestellung gar nicht oder nur beschädigt ankommt, greift in vielen Fällen der Käuferschutz. Allerdings nicht immer. "Es gibt beispielsweise Ausnahmen für Autos oder Grundstücke", sagt Christian Gollner von der Verbraucherzentrale Rheinland-Pfalz. Nach den Richtlinien können Käufer bis 180 Tage nach dem Kauf einen sogenannten Konflikt bei Paypal melden.

Zunächst gelte es, die Frage mit dem Verkäufer zu klären. "Man sollte die Fakten möglichst knapp darlegen", sagt Gollner. Gibt es nach 20 Tagen keine Einigung, entscheide Paypal und spreche einer der beiden Seiten das Geld zu. Der Käufer müsse dabei allerdings nicht immer Recht bekommen.

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