30 Euro pro Megabyte Auch smarte Haushaltsgeräte können Nutzer-Daten sammeln

Köln · Vernetzte Haushaltsgeräte stellen unter Umständen ein Sicherheitsproblem dar. Daher sollten Nutzer vor dem Kauf einer smarten Küchenmaschine, die sich per App oder Tablet steuern lässt, in den Richtlinien der Hersteller nachlesen, wie diese mit Daten umgehen.

Dazu rät der Tüv Rheinland. 

So könne es sein, dass die Hersteller Informationen über die Besitzer der Geräte, ihre Nutzungsgewohnheiten und damit ihren Alltag sammeln. Diese Daten sind wertvoll für gezielte Werbung, aber auch in der Produktentwicklung der Unternehmen gefragt, sagt Uwe Wienand, Tüv-Experte für smarte Haushaltsgeräte. Daher sollten Kunden in den Datenschutzrichtlinien überprüfen, ob die Hersteller die Informationen nur für interne Zwecke verwenden oder an eine externe Gesellschaft weitergeben.

Ist die Formulierung unklar, sollten Kunden nachfragen, statt vorschnell Datenschutz- oder Nutzungsbedingungen zu akzeptieren, rät Wienand. Viele Texte seien geschönt formuliert, um wichtige Informationen darin zu verstecken.

Systeme, die als geschlossen oder proprietär bezeichnet werden, funktionieren nur mit den Geräten eines Herstellers und gelten laut dem Tüv-Experten als „eher unkritisch“.

(dpa)
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