Auch Internet-Domains können gepfändet werden

Münster · Kommt ein Schuldner seinen Zahlungsverpflichtungen nicht nach, kann ihm sogar seine Internet-Domain, also seine Homepage mit eigner Adresse, gepfändet werden. Gläubiger können ihre Forderungen dabei auch beim Verwalter der Domain geltend machen.

Auf ein entsprechendes Urteil des Finanzgerichts Münster (AZ: 7 K 781/14 AO) weist die Arbeitsgemeinschaft IT-Recht im Deutschen Anwaltverein hin. Im verhandelten Fall hatte das Finanzamt die Internet-Domain eines Geschäftsmannes mit fünfstelligen Steuerrückstanden gepfändet. Die Registrierungsstelle, die deutsche Internetadressen verwaltet, widersprach dem Ansinnen - jedoch erfolglos. Das Gericht entschied, dass die Rechte aus dem Vertrag zwischen Registrierungsstelle und Schuldner pfändbare Vermögensrechte seien.

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