Alle Digital-Artikel vom 07. Juni 2018
EU-Gutachter sieht Anschlussinhaber in der Pflicht

Verhandlung vor dem Europäischen GerichtshofEU-Gutachter sieht Anschlussinhaber in der Pflicht

Der Inhaber eines Internetanschlusses kann aus Sicht des zuständigen EU-Gutachters auch dann für die illegale Verbreitung von Dateien haften, wenn Familienangehörige Zugriff auf den Anschluss hatten. Das Grundrecht auf Schutz des Familienlebens dürfe nicht die Haftung für Urheberrechtsverletzungen aushebeln, argumentierte Generalanwalt Maciej Szpunar am Europäischen Gerichtshof (Rechtssache C-149/17).

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