EU-Gutachter sieht Anschlussinhaber in der Pflicht
Verhandlung vor dem Europäischen GerichtshofEU-Gutachter sieht Anschlussinhaber in der Pflicht
Der Inhaber eines Internetanschlusses kann aus Sicht des zuständigen EU-Gutachters auch dann für die illegale Verbreitung von Dateien haften, wenn Familienangehörige Zugriff auf den Anschluss hatten. Das Grundrecht auf Schutz des Familienlebens dürfe nicht die Haftung für Urheberrechtsverletzungen aushebeln, argumentierte Generalanwalt Maciej Szpunar am Europäischen Gerichtshof (Rechtssache C-149/17).