Verletztes Patent Apple geht in Berufung gegen Verkaufsverbot

München · Apple will das Verkaufsverbot für mehrere ältere ­iPhone-Modelle in Deutschland wie angekündigt kippen. Der Konzern hat Berufung gegen das entsprechende Urteil vom 20. Dezember eingelegt, wie eine Sprecherin des Münchner Landgerichts bestätigt.

Der Chip-Konzern Qualcomm hatte am Vortag das Verkaufsverbot in Kraft gesetzt, indem er als Sicherheit Wertpapiere im Wert von 1,3 Milliarden Euro hinterlegte.

Das Verkaufsverbot betrifft die Modelle iPhone 7 und 8 sowie das iPhone X. Das Landgericht München hatte die Verletzung eines Qualcomm-Patents durch Apple festgestellt. Bei dem Patent geht es um eine Technologie, die den Stromverbrauch von Telekommunikations-Chips anpasst, damit der Akku länger hält.

Die Unternehmen sind allerdings unterschiedlicher Auffassung über die Auslegung des Verkaufsverbots. Die Geräte sind weiterhin bei Mobilfunk-Anbietern und anderen Händlern verfügbar. Apple stoppte lediglich den Verkauf des iPhone 7 und des iPhone 8 in seinen deutschen Geschäften und auf der eigenen Webseite. Qualcomm verlangt jedoch, dass Apple die betroffenen Geräte bei allen Einzelhändlern in Deutschland einzieht.

(dpa)
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