Lizenzen aus zweiter Hand Schwarze Schafe bei gebrauchter Software

Saarbrücken · Angebote für Programm-Lizenzen aus zweiter Hand sind günstig, aber oft nicht seriös. Im Netz machen auch Raubkopien die Runde.

 Eine Frau schaut frustriert auf ihren Rechner. Die gebrauchte Software, die sie günstig im Netz gekauft hat, lässt sich einfach nicht installieren. Guten Kundenservice für die B-Ware gibt es häufig nicht. 

Eine Frau schaut frustriert auf ihren Rechner. Die gebrauchte Software, die sie günstig im Netz gekauft hat, lässt sich einfach nicht installieren. Guten Kundenservice für die B-Ware gibt es häufig nicht. 

Foto: dpa-tmn/Christin Klose

Wer heute Software-Pakete kauft, wird häufig nicht mehr auf ein CD-Rom- oder DVD-Paket warten wollen. Die Programme aus dem Internet herunterzuladen und sie auf den heimischen PC aufzuspielen, ist schneller und leichter. Das Netz ist voll von solchen Angeboten. Auch gebrauchte Software – zum Beispiel für die Büro-Organisation – erfreut sich großer Beliebtheit.

 Allerdings sind hier auch viele schwarzer Schafe unterwegs. So verspricht ein Anbieter „Original-Produkte von Microsoft, Adobe, Kaspersky und viele mehr zum fairen Preis“. Die Pakete seien um bis zu 60 Prozent günstiger, weil es sich um „gebrauchte Software“ handele. Obwohl „blitzschnelle Lieferung“ und „schnelle Hilfe jederzeit“ versprochen wird, ist die Kommentarspalte vernichtend. Das Microsoft-Paket „Office Home and Business konnte nicht aktiviert werden“, heißt es an einer Stelle. „Ich will mein Geld zurück.“ Das Verhalten dieses Unternehmens „ist in keinster Weise fair oder kundenorientiert“, schreibt ein anderer Nutzer.

Solche und ähnliche Beschwerden häufen sich. Grund genug für die Verbraucherzentrale Rheinland-Pfalz, sich dieses Themas anzunehmen. Allein der Begriff der „gebrauchten Software“ sorgt schon für Irritationen. ­Normalerweise handelt es sich hierbei um Lizenzen von Software-Paketen, die zuvor bereits verkauft wurden, jetzt aber nicht mehr benötigt werden. Das kann nach einer Firmeninsolvenz der Fall sein, aber auch, wenn nicht mehr alle Lizenzen vonnöten sind, weil Arbeitsplätze abgebaut wurden.

Grundsätzlich ist der Verkauf von gebrauchter Software legal. Das haben sowohl zahlreiche deutsche Gerichte bis hin zum Bundesgerichtshof (BGH, Az.: ZR 129/08 und ZR 8/13) als auch der Europäische Gerichtshof (EuGH, Az.: C 128/11) entschieden. Hierbei gilt der sogenannte Erschöpfungsgrundsatz. Danach hat ein Software-Hersteller nur einmal das Recht, sein Produkt zu verkaufen. Wenn das passiert ist und er sein Geld erhalten hat, ist dieses Recht „erschöpft“. Der Käufer darf die Software daher weiterveräußern. Durch die Lizenzvereinbarung des Herstellers darf ihm dies nicht verboten werden.

Der Kaufvorgang selbst ist im Normalfall relativ simpel. Der Käufer lädt die Software auf seinen Computer und bezahlt die verlangte Summe. Danach erhält er per E-Mail den Lizenzschlüssel, mit dem er sein Paket aktivieren kann.

Doch welche Angebote sind legal und wo beginnt die Grauzone? Hier gibt es gewisse Hinweise, auf die der Käufer von gebrauchter Software achten sollte, um sicherzugehen, dass es sich um einen seriösen Anbieter handelt. Dieser muss auf jeden Fall darauf hinweisen, dass es sich um gebrauchte Software handelt. Daher muss er auch auf die Risiken aufmerksam machen. Dazu gehört, dass die Käufer solcher Programme gegenüber dem Weiterverkäufer kein Recht auf Reparatur oder Aktualisierung haben. Denn der Wartungsvertrag geht nicht auf den Käufer eines gebraucht gekauften Produkts über. Hier bleibt der Original-Anbieter Vertragspartner, also beispielsweise Microsoft oder Adobe. Außerdem sollte der Verkäufer den Käufer über die Herkunft des Produkts informieren und versichern, dass die Original-Software von dem PC, auf den sie ursprünglich aufgespielt worden war, gelöscht und abgemeldet wurde. Ist dies nicht der Fall, kann es passieren, dass der Lizenzschlüssel vom Hersteller gesperrt wurde. Wer ganz sichergehen will, sollte darauf bestehen, dass der Verkäufer den kompletten Lizenzvertrag beziehungsweise die Lizenzbestimmungen zum Abruf (etwa als PDF-Datei oder als Webdokument) bereit hält.

Ist unklar, woher die Software stammt, besteht die Gefahr, dass der Käufer eine Raubkopie erwirbt. „Wurden die Lizenzen nicht legal erworben oder dürfen sie nicht im Rahmen von Einzelverkäufen vertrieben werden, drohen auch den Käufern der Software rechtliche Probleme“, heißt es bei er Verbraucherzentrale Rheinland-Pfalz. Unwissenheit schützt auch hier nicht vor Strafe. Schaltet sich der Staatsanwalt ein, kann das vermeintliche Software-Schnäppchen ziemlich teuer werden.

Im Prinzip steht auch dem Käufer von gebrauchter Software ein 14-tägiges Widerrufsrecht zu, wie dies bei jedem anderen Kauf der Fall ist. Allerdings kann jeder Verkäufer digitaler Inhalte dieses Recht löschen, um beispielsweise zu verhindern, dass der Käufer einen Film herunterlädt, ihn anschaut und das Geschäft danach widerruft. Lässt der Software-Weiterverkäufer kein Recht auf Widerruf zu, muss er während des Bestellvorgangs gut sichtbar und unmissverständlich darauf hinweisen.

Auch beim Kauf gebrauchter Software ist man zudem nicht gegen so genannte Fake- oder Schein-Shops gefeit, die Ware verkaufen, die sie gar nicht besitzen. Erkennen können Käufer sie unter anderem daran, dass sie das Software-Paket zu einem unschlagbar günstigen Preis anbieten, kein Impressum und keine Allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGB) existieren und die geforderte Vorkasse-Summe grundsätzlich auf ein ausländisches Konto fließt.

 Seriöse Händler sind meist am Trusted-Shop-Siegel zu erkennen, was allerdings auch keine hundertprozentige Gewähr bietet. Bei Vorkasse empfiehlt es sich, den Bezahldienst Paypal zu wählen, weil dieser einen Käuferschutz bietet. Außerdem ist es wichtig sicherzustellen, dass eine Rechnung geschickt wird, die alle notwendigen Angaben enthält.

Weitere mögliche Ärgernisse sind, dass die Installation gebrauchter Software kompliziert sein kann. Statt einer simplen Installationsdatei (exe-Datei) muss in manchen Fällen zunächst eine Datei auf einen Datenträger (CD-Rom oder USB-Stick) überspielt werden, damit sie auf dem PC laufen kann. Außerdem ist bei vielen Anbietern gebrauchter Software der Kundenservice schlecht, wie die Marktwächter herausgefunden haben. Zahlreiche Beschwerden in den Kommentarspalten der Anbieter belegen dies ebenfalls. Hier wird der Frust in ganz großen Kübeln ausgegossen.

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