Neue Vorwürfe zur Standortübermittlung Android-Smartphone übermittelte Standort 340 Mal am Tag

Washington · Google gerät in den USA immer stärker unter Beschuss. Dem Internetunternehmen wird vorgeworfen, die Nutzer seiner Smartphone-Apps auszuspionieren. Im Zentrum der Kritik steht das Android-Betriebssystem.

 Erst vergangene Woche erklärte Google, dass Smartphones keine Ortungsdaten übermitteln, wenn die Funktion deaktiviert sei. Eine Studie behauptet nun das Gegenteil.

Erst vergangene Woche erklärte Google, dass Smartphones keine Ortungsdaten übermitteln, wenn die Funktion deaktiviert sei. Eine Studie behauptet nun das Gegenteil.

Foto: dpa/Matt Rourke

Die Untersuchung „Google Data Collection“ von Professor Douglas Schmidt von der Vanderbilt University in Nashville ergab, dass selbst ein nicht bewegtes Android-Telefon mit im Hintergrund aktiven Chrome-Webbrowser innerhalb von 24 Stunden 340 Mal Ortungsdaten an Google übermittelte. Die Untersuchung hatte die Online-Verleger-Organisation „Digital Content Next“ veröffentlicht. Auch habe die Analyse ergeben, dass Google anonymisiert erhobene Informationen mit persönlichen Daten von Nutzern verknüpfen könne.

Ein Google-Sprecher kritisierte beim TV-Sender CNN ohne Details zu nennen, dass die Studie stark irreführende Informationen enthalte. Sie sei von einer Lobbygruppe in Auftrag gegeben und von einem Wissenschaftler geschrieben worden, der in einem Gerichtsverfahren zwischen Google und dem US-amerikanischer Soft- und Hardwarehersteller Oracle als Zeuge des Geschäftssoftware-Spezialisten aufgetreten sei, sagte der Sprecher.

Google hatte bereits vergangene Woche seine eigenen Angaben zur Sammlung von Ortungsdaten präzisiert. Ursprünglich entstand der Eindruck, dass keine Standortdaten mehr gesammelt würden, wenn die Funktion „Standortverlauf“ deaktiviert wird. Nun heißt es jedoch, dass durch andere Dienste wie Google-Suche oder Karten auch dann noch Ortungsdaten bei Google landen könnten. Die Änderung erfolgte nach einem Bericht der Nachrichtenagentur AP. Die US-Datenschutz-Organisation „Epic“ wies die US-Bundeshandelskommission („Federal Trade Commission“, FTC) deshalb darauf hin, dass Google aus ihrer Sicht Datenschutz-Auflagen aus dem Jahr 2011 verletzt habe und forderte diesbezüglich Konsequenzen .

Am vergangenen Freitag hatte deswegen zudem ein Mann eine Klage gegen Google am Bundesgericht in San Francisco eingereicht, die sich zur Sammelklage ausweiten könnte (wir berichteten). Darin wird dem Unternehmen Irreführung und Verletzung der Privatsphäre von Nutzern vorgeworfen, weil gegen deren Willen Daten ermittelt und gespeichert werden.

Google hat nun 21 Tage Zeit, auf die Anschuldigungen zu reagieren. Hinter der Klage steht die US-Kanzlei Lieff Cabraser Heimann & Bernstein, die bereits gegen andere Großkonzerne wie etwa gegen Volkswagen im „Dieselgate“-Skandal Gerichtsverfahren einleitete.

(dpa)
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