Trotz ausstehendem Rechtsstreit Amazon zieht den Knopf ein

Seattle/München · Obwohl ein Rechtsstreit noch nicht beendet ist, stellt der Onlineversandhändler den Verkauf seiner Bestellknöpfe ein.

 Mit den kleinen Amazon-Geräten lässt sich per Knopfdruck ein Artikel nachbestellen, in diesem Fall Waschmittel.

Mit den kleinen Amazon-Geräten lässt sich per Knopfdruck ein Artikel nachbestellen, in diesem Fall Waschmittel.

Foto: dpa/Amazon

Amazon stellt den Verkauf seiner Bestellknöpfe zum schnellen Nachordern von Alltagsartikeln weltweit ein. Statt der analogen Knöpfe will sich der Onlinehändler künftig auf digitale Dienste konzentrieren. „Wer noch Bestellknöpfe zu Hause hat, kann diese auch weiterhin nutzen“, versichert Amazon-Manager Tim Freystedt.

In Deutschland hat der Konzern die Bestellknöpfe zum ersten Mal 2016 angeboten. Sie sehen aus wie eine Türklingel mit Marken-Aufkleber. Die Idee: Waren des täglichen Bedarfs, beispielsweise Reinigungsmittel, Kaffee oder Kosmetikartikel, kaufen Kunden immer wieder. Die Knöpfe sollen das Nachbestellen so einfach wie möglich machen. Dazu werden die Schalter an einem passenden Ort im Haushalt angebracht, einen Knopf für Waschpulver zum Beispiel direkt an der Waschmaschine. Geht dann das Waschmittel zur Neige, kann der Kunde per Knopfdruck nachbestellen. Mit jedem Knopf kann nur genau ein Produkt geordert werden.

Nach der Bestellung erhält der Nutzer eine Benachrichtigung auf seinem Smartphone. Da die Knöpfe keine Anzeige haben, sieht der Kunde erst dann den Preis. Das brachte dem Konzern in den USA ebenso Kritik ein wie hierzulande. Kunden hätten keine Möglichkeit, sich vor dem Kauf über den Preis der Ware zu informieren, so der Tenor. Mangelnde Transparenz warf auch die Verbraucherzentrale Nordrhein-Westfalen dem US-Konzern vor. Das Oberlandesgericht München verurteilte das Unternehmen im Januar zur Unterlassung. Nach Ansicht der Münchner Richter verstößt Amazon mit den Knöpfen gegen die Gesetze für den Internethandel. Denn beim Bestellvorgang fehlten Informationen zu Inhalt und Preis der Ware sowie der klare Hinweis, dass der Kunde eine zahlungspflichtige Bestellung abschließe, entschieden die Richter.

Das weltweite Aus für die Bestellknöpfe sei keine Folge der Niederlage vor Gericht, sagt Amazon-Manager Freystedt. Der Grund sei, dass Kunden die anderen Angebote des Konzerns regelmäßiger nutzten. Dazu gehört etwa der „Dash Replenishment Service“. Dieser lässt sich auf zahlreichen (Haushalts-)Geräten einrichten, solange diese vernetzt sind. Einmal aktiviert, bestellt das Gerät dann automatisch den benötigten Artikel nach. Außerdem können Kunden auch per Sprachbefehl über Amazons Sprachassistentin Alexa Waren nachbestellen.

Noch in der Nacht zum Freitag verschwanden die Knöpfe aus dem Amazon-Sortiment. Sie waren weltweit in sieben Ländern im Angebot: in den USA, Deutschland, Japan, Großbritannien, Italien, Spanien und Frankreich. Der amerikanische Markt für den Bestellknopf sei ungleich größer als der deutsche, sagte Freystedt. In den USA hatte Amazon die Bestellknöpfe bereits im Frühjahr 2015 eingeführt. Ihre Batterie soll nach Angaben des Konzerns fünf bis zehn Jahre halten. Wer einen solchen Knopf hat, dürfte ihn also noch einige Zeit benutzen können. Wie viele Kunden in Deutschland solche Bestellknöpfe nutzten, verriet Amazon nicht.

Den juristischen Streit um die Knöpfe wolle der Konzern trotz des Verkaufsstopps weiter austragen, so Freystedt. Er hält die Entscheidung des Oberlandesgerichts für „innovationsfeindlich und falsch“. Seinen Angaben zufolge sind die meisten Amazon-Kunden mit den Knöpfen zufrieden gewesen.

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