Am Rande des Rechts

Berlin · Videoplattformen wie Youtube bieten heute jedermann zahlreiche Möglichkeiten, Videos und Filme unters Volk zu bringen. Wer nicht aufpasst, gerät aber rechtlich schnell auf unsicheren Boden. Doch was ist erlaubt?

Videos im Netz anschauen, teilen oder hochladen: Mit ein paar Klicks ist man dabei. Doch ehe er sich versieht, hat der unbedarfte Nutzer gegen Urheberrechte verstoßen oder Werberichtlinien missachtet. Doch Unwissenheit schützt nicht vor Strafe - ein Überblick über den rechtlichen Rahmen:

Videos ansehen: Prinzipiell ist das bloße Ansehen kein Problem. Das ändert sich aber bei illegalen Inhalten, etwa weil der Einsteller des Videos nicht alle Rechte besitzt. Da beim Ansehen auch eine Kopie auf dem Rechner erstellt werden kann, vervielfältigt man auch beim reinen Anschauen streng genommen gleichzeitig den Inhalt - und das ist bei Inhalten ohne entsprechende Erlaubnis oder Lizenz verboten. Eine Sonderregel im Urheberrecht erlaubt zwar flüchtige Kopien. "Bisher gibt es aber noch kein höchstrichterliches Urteil, ob das bloße Anschauen Urheberrechte verletzen kann", sagt David Pachali vom Urheberrechtsportal "iRights.info".

Es gibt Fälle, wo Nutzer fürs Streamen Schadenersatzforderungen in Höhe des Wertes einer Kinokarte oder CD erhalten haben. Wegen der geringen Beträge verfolgen Rechteinhaber diese Fälle aber oft gar nicht. Wer auf der sicheren Seite sein will, lässt die Finger von offensichtlich rechtswidrigen Inhalten. IT-Fachanwalt Marcus Werner aus Köln erklärt: "Gefälschte Filme erkennt man zum Beispiel an einem leichten Grauschleier oder gespiegelter Schrift". Auch mit veränderten Bildausschnitten oder Tonspuren versuchen Raubkopierer, die Suchsoftware der Rechteinhaber in die Irre zu führen. Pachali warnt auch vor sogenannten Peer-to-Peer-Programmen, bei denen Dateien unter Internetnutzern direkt verteilt werden. Weil dort während des Streamens gleichzeitig auch Daten hochgeladen werden, sind sie illegal.

Teilen und Verlinken: "Die Verlinkung auf frei zugängliche Inhalte verletzt keine Urheberrechte", erklärt Pachali. "Wer ein Katzenvideo auf Facebook postet, muss sich keine Sorgen machen." Haben die Videos aber rechtswidrige Inhalte wie Beleidigung oder Volksverhetzung, dann schon. "Es hängt davon ab, ob man sich die Beleidigung zu eigen macht", erklärt Werner. Wenn man Sätze wie "Das sehe ich genauso" dazu schreibe, könne man als Mittäter belangt werden.

Herunterladen: Ist nur dann erlaubt, wenn die Videos legal sind. Denn so werden zunächst nur Privatkopien erstellt - und die sind zulässig. Unter Freunden dürfen sie sogar geteilt werden. Solche Videos dürfen aber nicht öffentlich ins Netz gestellt werden. Denn die Verbreitungsrechte haben nur Urheber und Lizenznehmer.

Hochladen: Ins Netz stellen dürfen Nutzer alles, an dem sie die Rechte haben - und nur das. Dazu gehört in der Regel alles, was sie selbst erstellt haben. Cover und Remixe: Ein Hochladen solcher Videos ist nur erlaubt, wenn der Nutzer alle Rechte an den Inhalten hat. Wer ein aktuelles Lied ohne Erlaubnis covert, verletzt das Urheberrecht des Künstlers. Gleiches gilt für Remixe oder Aufnahmen von Konzerten. Meist sperren die Plattformen solche Videos . Falls nicht, drohen Abmahnungen oder Unterlassungserklärungen.

Werbung: Youtube-Stars mit Beauty-, Shopping- oder Schminkkanälen verleiten Jugendliche zur Nachahmung. Doch zeigen sie in ihren Videos bestimmte Produkte, kommen sie leicht mit dem Gesetz in Konflikt. Medienpädagoge Markus Gerstmann rät daher: "Ich würde immer etwas darunter schreiben wie ,Für die Produkte habe ich kein Geld bekommen'". Sonst müsse das Video als Werbung gekennzeichnet werden.

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