Als kostenlos beworbenes Flirtportal muss auch gratis sein

Berlin · Ein Flirtportal im Internet darf nicht mit einer Gratis-Anmeldung werben und dann nur ein kostenpflichtiges Probeabo anbieten. Das hat das Landgericht Köln in einem Urteil (Az.: 33 O 245/13) entschieden.

Im konkreten Fall fehlte auf der Bestellseite des Portals außerdem die Angabe einer Kündigungsfrist für das Probeabo, und der hohe Preis der automatischen Aboverlängerung war auf der Seite versteckt und schwer zu lesen. Die Unterlassungsklage hatte der Verbraucherzentrale Bundesverband eingereicht. Das Urteil ist noch nicht rechtskräftig.

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