200 Euro Schadenersatz pro Song

Frankfurt/Main · Urheberrechtlich geschützte Musik über Filesharing-Plattformen zum Down-load anzubieten, kann teuer werden. Landet die Sache vor Gericht, muss man damit rechnen, pro Titel 200 Euro Schadenersatz zahlen zu müssen.

Diese Summe hat das Oberlandesgericht (OLG) Frankfurt als Entschädigung für den Urheber festgelegt (Az.: 11 U 115/13).

Bei der Summe handele es sich um den sogenannten fiktiven Lizenzschaden, also den Betrag, den der Urheber für eine reguläre Nutzungslizenz verlangt hätte.

Damit verwarfen die Richter die Summe von 150 Euro, die das Landgericht in erster Instanz festgestellt hatte, blieben aber unter den Forderungen des klagenden Rechteinhabers, der 400 Euro pro Lied forderte. Auf die rechtskräftige Entscheidung des OLG weist die Arbeitsgemeinschaft IT-Recht im Deutschen Anwaltverein hin.

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