Erdgas soll umgestellt werden Zuschüsse für Gasumstellung sind möglich

Bonn · Die Erdgassorten L- und H-Gas unterscheiden sich im Brennwert und werden in getrennten Netzen transportiert. Bis 2030 sollen einige Netzgebiete in Deutschland vom Erdgas der Gruppe L auf Erdgas der Gruppe H umgestellt werden.

Zuschüsse für die sogenannte Marktraumumstellung können Eigentümer bei ihrem Netzbetreiber beantragen. Für bestimmte Neugeräte muss er laut Energiewirtschaftsgesetz einen Zuschuss in Höhe von 100 Euro zahlen. Wer bislang noch L-Gas vom Netzbetreiber bezieht, muss in den kommenden Jahren seine Gasgeräte auf H-Gas umstellen lassen. Ist das nicht möglich, ist die Anschaffung von neuen Geräten notwendig. Die Kosten dafür tragen Wohnungs- und Hauseigentümer nicht zwingend alleine, berichtet die Bundesnetzagentur in Bonn. Außerdem soll eine Verordnung zu Kostenerstattungsansprüchen für Gasgeräte die wirtschaftliche Härte abmildern. Haushalte können rückwirkend zum 1. Januar Ansprüche geltend machen, je nach Alter des Geräts. Das gelte allerdings nur für Heizgeräte, nicht für Warmwasserbereiter oder Gasherde.

(dpa)
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